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Erst nach einem Monat wurde die Arbeit wieder aufgenommen,
und zwar auf Grund eines Vergleiches, in dem sich die Firmen, die
die Lohnforderungen bisher noch nicht bewilligt hatten, verpflichteten,
die Löhne der Zigarettenmacherinnen bis zu der Grenze zu erhöhen,
wie es seinerzeit bei der Firma Eckstein & Söhne geschehen war.
Dieser sogenannte Ecksteintarif ist auch heute noch in Dresden
allgemein in Geltung. Er setzt die Höhe der Akkordsätze für das
Zigarettenmachen pro tausend Stück in folgender Weise fest:
a. Position I: Zigaretten von 5—5'/2 mm Durchmesser und bis
85 mm Länge mit oder ohne Mundstück 3,— Mk.
Position II: Zigaretten von 5,6—6 '/ 2 mm Durchmesser und bis
90 mm Länge mit Mundstück 2,60 Mk., über 90 mm Länge 2,75 Mk.
Position III: Zigaretten von 6,6—7^2 mm Durchmesser und
bis 95 mm Länge 2,40 Mk., über 95 mm 2,60 Mk., und dieselbe
Stärke resp. Durchmesser bis nur 75 mm Länge ohne Mundstück
2,40 Mk.
Position IV: Zigaretten von 7,6—8^2 mm Durchmesser und bis
85 mm Länge 2,30 Mk., über 85 mm Länge 2,40, und bei dieser
Länge Zigaretten mit Durchmesser von 8,6—10 mm 2,50 Mk.
Position V: Zigaretten von 7,6—10,9 mm Durchmesser und
bis 75 mm Länge ohne Mundstück 2,30 Mk.
b. Für flachgearbeitete Zigaretten beträgt der Lohn pro Mille
10 Pfg. mehr wie unter a festgesetzt.
c. Für Zigaretten, deren Hülsen mit Gold oder Kork versehen
sind, sind die Lohnsätze pro Mille um 10 Pfg. höher wie unter a
festgesetzt.
d. Bei Lieferung von Maschinenhülsen seitens des Arbeitgebers
beträgt der Lohn pro Mille 15 Pfg. weniger wie unter a festgesetzt.
e. Für gelieferte Ausschußzigaretten darf ein Lohnabzug nicht
erfolgen; jedoch kann seitens der Firma verlangt werden, daß an
Stelle gelieferter Ausschußzigaretten brauchbare Zigaretten nach
geliefert werden.
f. Für Zigaretten, die flach gearbeitet werden müssen, sowie
für solche Zigaretten, deren Stärken und Längen außergewöhnlich
sind, werden entsprechend höhere Lohnsätze vereinbart.
Wie sich aus der Aufstellung ergibt, wird das Anfertigen dünner
Zigaretten höher vergütet als das von Zigaretten mittlerer Stärke,
weil die Anfertigung ersterer schwieriger ist als dieletzterer. Ebenso ist
es recht und billig, daß die Arbeiterin, die die Zigaretten flach drücken
muß und hierdurch Zeit verliert, eine besondere Entschädigung erhält.