Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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Erst nach einem Monat wurde die Arbeit wieder aufgenommen, 
und zwar auf Grund eines Vergleiches, in dem sich die Firmen, die 
die Lohnforderungen bisher noch nicht bewilligt hatten, verpflichteten, 
die Löhne der Zigarettenmacherinnen bis zu der Grenze zu erhöhen, 
wie es seinerzeit bei der Firma Eckstein & Söhne geschehen war. 
Dieser sogenannte Ecksteintarif ist auch heute noch in Dresden 
allgemein in Geltung. Er setzt die Höhe der Akkordsätze für das 
Zigarettenmachen pro tausend Stück in folgender Weise fest: 
a. Position I: Zigaretten von 5—5'/2 mm Durchmesser und bis 
85 mm Länge mit oder ohne Mundstück 3,— Mk. 
Position II: Zigaretten von 5,6—6 '/ 2 mm Durchmesser und bis 
90 mm Länge mit Mundstück 2,60 Mk., über 90 mm Länge 2,75 Mk. 
Position III: Zigaretten von 6,6—7^2 mm Durchmesser und 
bis 95 mm Länge 2,40 Mk., über 95 mm 2,60 Mk., und dieselbe 
Stärke resp. Durchmesser bis nur 75 mm Länge ohne Mundstück 
2,40 Mk. 
Position IV: Zigaretten von 7,6—8^2 mm Durchmesser und bis 
85 mm Länge 2,30 Mk., über 85 mm Länge 2,40, und bei dieser 
Länge Zigaretten mit Durchmesser von 8,6—10 mm 2,50 Mk. 
Position V: Zigaretten von 7,6—10,9 mm Durchmesser und 
bis 75 mm Länge ohne Mundstück 2,30 Mk. 
b. Für flachgearbeitete Zigaretten beträgt der Lohn pro Mille 
10 Pfg. mehr wie unter a festgesetzt. 
c. Für Zigaretten, deren Hülsen mit Gold oder Kork versehen 
sind, sind die Lohnsätze pro Mille um 10 Pfg. höher wie unter a 
festgesetzt. 
d. Bei Lieferung von Maschinenhülsen seitens des Arbeitgebers 
beträgt der Lohn pro Mille 15 Pfg. weniger wie unter a festgesetzt. 
e. Für gelieferte Ausschußzigaretten darf ein Lohnabzug nicht 
erfolgen; jedoch kann seitens der Firma verlangt werden, daß an 
Stelle gelieferter Ausschußzigaretten brauchbare Zigaretten nach 
geliefert werden. 
f. Für Zigaretten, die flach gearbeitet werden müssen, sowie 
für solche Zigaretten, deren Stärken und Längen außergewöhnlich 
sind, werden entsprechend höhere Lohnsätze vereinbart. 
Wie sich aus der Aufstellung ergibt, wird das Anfertigen dünner 
Zigaretten höher vergütet als das von Zigaretten mittlerer Stärke, 
weil die Anfertigung ersterer schwieriger ist als dieletzterer. Ebenso ist 
es recht und billig, daß die Arbeiterin, die die Zigaretten flach drücken 
muß und hierdurch Zeit verliert, eine besondere Entschädigung erhält.
	        
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