Metadata: Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen

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sie durch die Hebestelle geschätzt. Mischladungen solcher Schiffe 
werden wie oben angeführt behandelt. 
s) Ungeeichte Schiffe, die nicht mehr als eine halbe Tonne geladen 
aaben und nicht tiefer als 2 cm über die Leerlinie eintauchen, gelten 
als leer. 
t) Bei Schiffen, deren Ladungen durch die Verwaltung eines 
Hafens am kanalisierten Main behandelt werden, können als Belege 
die einzureichenden Aus- und Einladescheine angenommen werden. 
u) Die Überein stimmung der auf der Anmeldung gemachten (oder 
berichtigten) Angaben über die Ladung mit den vorgelegten Belegen 
wird von der prüfenden Hebestelle durch Unterschrift und Stempel- 
druck auf der Anmeldung bescheinigt. 
3. Zahlung der Abgaben. 
Die Abgaben sind für die zu durchfahrenden Kilometer an der 
arsten Hebestelle im voraus gegen Quittung (Vordruck B) bar zu 
zahlen. 
A 
Ausnahme siehe 8 7 Obermaingut. 
4. Ablieferung der Anmeldung. / 
Anmeldung (Vordruck A bzw. A 1) und Quittung (Vordruck B) 
sind an jeder Schleuse vorzuzeigen. Die Anmeldung ist an der letzten 
Schleuse abzuliefern. 
5. Fahrten bei offenen Wehren. 
Werden bei offenen Wehren die Schiffahrtöffnungen der Wehre 
zur Durchfahrt benutzt, so haben die Fahrzeuge an der ersten 
Schleuse anzuhalten und dort die Schiffahrtabgaben zu entrichten 
und den Anmeldeschein gleichzeitig abzugeben. Ist das Anhalten 
nicht möglich, so ist ein Bote zur Erledigung dieser Geschäfte im 
Voraus zur Schleuse zu entsenden. 
S 4. 
Stundung der Abgaben. 
Wegen der Bedingungen, denen sich die Stundung nehmenden 
Abgabepflichtigen unterwerfen müssen, siehe Anhang. 
Die bei der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank A.-G. zu hinter- 
legende Sıcherheit muß bei einer durchschnittlichen Zahlungsfrist, 
die, vom. Zeitpunkt des Aufkommens der Abgaben ab gerechnet, 
Güter- 
klassenver- 
zeichnis 
Güter- 
Verzeichnie
	        
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