fullscreen: Die Aufgaben der Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft

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„Konstatierung von Tendenzen“ (Marshall), so ist auch 
gegen die Aufstellung von wirtschaftlichen und sozialen 
„Gesetzen“ nichts einzuwenden, es sei denn der nahe 
liegende Mißbrauch, der von Unkundigen mit dem Worte 
„Gesetz“ getrieben werden kann. Ein anderes Wort, am 
besten vielleicht „Tendenz“, würde diese Bedenken be 
seitigen. !) 
Es wurde bereits betont, daß der Aufgabenkreis für 
die sozialökonomische Forschung nicht ein für allemal 
festgelegt werden kann, daß dabei vielmehr der Individualität 
der Forscher Rechnung getragen werden muß, dasselbe gilt 
für das „System“, das heißt: für die Ordnung der Ge 
dankenentfaltung. Wiederum unter der Voraussetzung, daß 
die „Ordnung“ auch eine wirkliche Ordnung ist. Die Be 
deutung einer wohldurchdachten Systematik darf nicht 
unterschätzt werden, sie erleichtert unzweifelhaft nicht 
nur das Nach- und Mitdenken des Lesers, sondern auch 
die eigene Denkarbeit des Forschers. Nicht als Muster, 
sondern nur als Beispiel, um eine Vorstellung zu ver 
mitteln von den wissenschaftlichen Einzelaufgaben der 
Volkswirtschaftslehre gebe ich hier eine kurze Skizze des 
Systems, wie es mir persönlich angemessen zu sein 
scheint. 
1) Über „volkswirtschaftliche Gesetze“ orientiert am besten Neu 
mann in seinen Aufsätzen „Natur- und Wirtschaftsgesetz“ (Zeitschr. für 
die gesamten Staatswissenschaften 1892 und „Wirtschaftliche Gesetze 
nach früherer und jetziger Auffassung“ (Jahrbücher für Nationalökonomie 
und Statistik, 1908), vgl. ferner marshall a. a. O. S. 87ff., Pesch, 
Nationalökonomie I S. 443ff., LifschüTz a. a. O., Kap. V: „System und 
Gesetz“. Sehr beachtenswert sind auch die Ausführungen, die Sombart 
(Lebenswerk von Karl Marx S. 42ff.) den „Gesetzen“ für Naturwissen 
schaft einerseits, für Menschenwissenschaft andererseits widmet. 
Weber, Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft. 2
	        
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