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„Konstatierung von Tendenzen“ (Marshall), so ist auch
gegen die Aufstellung von wirtschaftlichen und sozialen
„Gesetzen“ nichts einzuwenden, es sei denn der nahe
liegende Mißbrauch, der von Unkundigen mit dem Worte
„Gesetz“ getrieben werden kann. Ein anderes Wort, am
besten vielleicht „Tendenz“, würde diese Bedenken be
seitigen. !)
Es wurde bereits betont, daß der Aufgabenkreis für
die sozialökonomische Forschung nicht ein für allemal
festgelegt werden kann, daß dabei vielmehr der Individualität
der Forscher Rechnung getragen werden muß, dasselbe gilt
für das „System“, das heißt: für die Ordnung der Ge
dankenentfaltung. Wiederum unter der Voraussetzung, daß
die „Ordnung“ auch eine wirkliche Ordnung ist. Die Be
deutung einer wohldurchdachten Systematik darf nicht
unterschätzt werden, sie erleichtert unzweifelhaft nicht
nur das Nach- und Mitdenken des Lesers, sondern auch
die eigene Denkarbeit des Forschers. Nicht als Muster,
sondern nur als Beispiel, um eine Vorstellung zu ver
mitteln von den wissenschaftlichen Einzelaufgaben der
Volkswirtschaftslehre gebe ich hier eine kurze Skizze des
Systems, wie es mir persönlich angemessen zu sein
scheint.
1) Über „volkswirtschaftliche Gesetze“ orientiert am besten Neu
mann in seinen Aufsätzen „Natur- und Wirtschaftsgesetz“ (Zeitschr. für
die gesamten Staatswissenschaften 1892 und „Wirtschaftliche Gesetze
nach früherer und jetziger Auffassung“ (Jahrbücher für Nationalökonomie
und Statistik, 1908), vgl. ferner marshall a. a. O. S. 87ff., Pesch,
Nationalökonomie I S. 443ff., LifschüTz a. a. O., Kap. V: „System und
Gesetz“. Sehr beachtenswert sind auch die Ausführungen, die Sombart
(Lebenswerk von Karl Marx S. 42ff.) den „Gesetzen“ für Naturwissen
schaft einerseits, für Menschenwissenschaft andererseits widmet.
Weber, Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft. 2