autbarung von Ansichten, die sich zerstreut in zahlreichen
Veröffentlichungen des Verfassers und nach der grund-
zätzlichen Seite hin in seiner „Theorie der Sozial-
politik“ (1922) finden. Manch neue Gesichtspunkte sind
ireilich dadurch gegeben, daß die Uebersiediung des Ver-
fassers nach Oesterreich Finblicke in eine etwas anderS-
artige Demokratie und in ein teilweise abweichendes soziales
Geschehen zeitigte; ferner dadurch, daß die sozialrolitischen
Situationen niemals die gleichen sind und in ıhırem Wechsel
zuch Neueinstellungen der sozialen Theorie nötig machen.
Gibt es eine „Autonomie des sozialen Ge-
jJankens“ und, wenn ja, was kann hieraus für die Sozial-
politik von heute abgeleitet werden? Alle Zweifel, die
bei Nennung des. Wortes „soziäl“ auftauchen, werden wauch,
ohne daß an dieser Stelle die Möglichkeit bestände, auf sie
einzugehen. Legen wir die theoretisch nicht einwandfreie,
aber doch verbreitetste Auffassung zugrunde, welche
„sozial“ als Gegensatz Zu „individualistisch“,
„soziales Handeln“ als Bekämpfung der sogenannten
Klassengegensätze erachtet, dann bleiben wir
wenigstens innerhalb der großen geschichtlichen, Linie,
welche die deutsche Sozialreform ‘seit mehr als einem
halben Jahrhundert unbeirrt verfolgte. Unter „Autono-
mie“ des sozialen Handelns und des sozialen Gedankens
müßte alsdann verstanden werden: ihre Unabhängigkeit
von Parteiwesen, Staatsform, Regierungswechsel; und
wenn man nun weiter das soziale Versicherungswesen als
zine besonders wichtige Verwirklichung des „sozialen Ge-
Jankens‘ auffaßt — ohne daß es diesen freilich auch nur
antfernt ausfüllen würde —, SO liegt es nicht fern, die
zrundsätzliche Unabhängigkeit“ dieses Zwei-
zes der Sozialverwaltung „von der demokratischen oder
nichtdemokratischen Gestaltung ‚des Staatslebens“ : als
Postulat aufzustellen,
Freilich könnte man noch weitere Auffassungen be-
zründen; so könnte die „Autonomie des sozialen Gedan-
kens‘““ von bestimmten Instanzen, Z, :B. von der praktisch
mit ihr befaßten Bea mtenschaft etwa, aber auch von
der Wirtschaft, proklamiert werden. Beide Instanzen
haben dies in der Tat getan, vielleicht weniger in der
Theorie als in der Praxis. Jede große, zentral zusammen-
zefaßte, mit. viel Personal ausgestattete Verwaltung trägt
’n sich ein Schwergewicht, das auf Erweiterung
ihrer Funktionen, Ausfüllung leerer Räume inner-
“4alb der Organisation, neue Betätigungsmöglichkeiten für
energische Persönlichkeiten drängt.
Nicht immer hat man nun dabei auf die Trag-
jähigkeit der Wirtschaft Rücksicht genommen
ınd man hat den an sich zutreffenden Gedanken, daß die
Sozialpolitik wirtschaftsfördernd sei, manchmal einfach
vorausgesetzt und entsprechend überspannt. Offenbar
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