Full text: Proposed new customs tariff

autbarung von Ansichten, die sich zerstreut in zahlreichen 
Veröffentlichungen des Verfassers und nach der grund- 
zätzlichen Seite hin in seiner „Theorie der Sozial- 
politik“ (1922) finden. Manch neue Gesichtspunkte sind 
ireilich dadurch gegeben, daß die Uebersiediung des Ver- 
fassers nach Oesterreich Finblicke in eine etwas anderS- 
artige Demokratie und in ein teilweise abweichendes soziales 
Geschehen zeitigte; ferner dadurch, daß die sozialrolitischen 
Situationen niemals die gleichen sind und in ıhırem Wechsel 
zuch Neueinstellungen der sozialen Theorie nötig machen. 
Gibt es eine „Autonomie des sozialen Ge- 
jJankens“ und, wenn ja, was kann hieraus für die Sozial- 
politik von heute abgeleitet werden? Alle Zweifel, die 
bei Nennung des. Wortes „soziäl“ auftauchen, werden wauch, 
ohne daß an dieser Stelle die Möglichkeit bestände, auf sie 
einzugehen. Legen wir die theoretisch nicht einwandfreie, 
aber doch verbreitetste Auffassung zugrunde, welche 
„sozial“ als Gegensatz Zu „individualistisch“, 
„soziales Handeln“ als Bekämpfung der sogenannten 
Klassengegensätze erachtet, dann bleiben wir 
wenigstens innerhalb der großen geschichtlichen, Linie, 
welche die deutsche Sozialreform ‘seit mehr als einem 
halben Jahrhundert unbeirrt verfolgte. Unter „Autono- 
mie“ des sozialen Handelns und des sozialen Gedankens 
müßte alsdann verstanden werden: ihre Unabhängigkeit 
von Parteiwesen, Staatsform, Regierungswechsel; und 
wenn man nun weiter das soziale Versicherungswesen als 
zine besonders wichtige Verwirklichung des „sozialen Ge- 
Jankens‘ auffaßt — ohne daß es diesen freilich auch nur 
antfernt ausfüllen würde —, SO liegt es nicht fern, die 
zrundsätzliche Unabhängigkeit“ dieses Zwei- 
zes der Sozialverwaltung „von der demokratischen oder 
nichtdemokratischen Gestaltung ‚des Staatslebens“ : als 
Postulat aufzustellen, 
Freilich könnte man noch weitere Auffassungen be- 
zründen; so könnte die „Autonomie des sozialen Gedan- 
kens‘““ von bestimmten Instanzen, Z, :B. von der praktisch 
mit ihr befaßten Bea mtenschaft etwa, aber auch von 
der Wirtschaft, proklamiert werden. Beide Instanzen 
haben dies in der Tat getan, vielleicht weniger in der 
Theorie als in der Praxis. Jede große, zentral zusammen- 
zefaßte, mit. viel Personal ausgestattete Verwaltung trägt 
’n sich ein Schwergewicht, das auf Erweiterung 
ihrer Funktionen, Ausfüllung leerer Räume inner- 
“4alb der Organisation, neue Betätigungsmöglichkeiten für 
energische Persönlichkeiten drängt. 
Nicht immer hat man nun dabei auf die Trag- 
jähigkeit der Wirtschaft Rücksicht genommen 
ınd man hat den an sich zutreffenden Gedanken, daß die 
Sozialpolitik wirtschaftsfördernd sei, manchmal einfach 
vorausgesetzt und entsprechend überspannt. Offenbar 
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