Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

75 
niedrigsten Kosten angeboten wird, ist es möglich, ihn für die 
Versicherung zu gewinnen. Hieraus folgt, daß die Kostenfraga 
in der Lebensversicherung eine ganz besonders wichtige Rolle 
spielt. Damit ist aber gesagt, daß die Lebensversicherungs 
gesellschaften gezwungen sind, wenn sie das Geschäft ständig 
weiter ausdehnen und den Kreis der Versicherten vergrößern 
wollen, den Preis der Versicherung so niedrig wie möglich 
zu halten. Das können sie aber nur, wenn sie die ihnen zu 
fließenden Prämien der Versicherten so hoch verzinslich an- 
legen, wie es ohne Außerachtlassung der Sicherheit der Anlage 
möglich ist. Diese innere Notwendigkeit und Eigentümlich 
keit des Betriebes hat die Lebensversicherungsgesellschaftem 
friit veranlaßt, erhebliche Teile ihres Vermögens hypothekarisch 
anzulegen. 
Wie man nicht selten die Versicherungsgesellschaften bei 
Erörterung der Liquiditätsfrage mit den Sparkassen auf eine 
Stufe stellt und der Eigenart des Versicherungswesens damit 
nicht gerecht wird, wird bei der Begründung der Kapital 
anlagevorschrift oft auch kein Unterschied zwischen Spar 
kassen und Versicherungsgesellschaften hinsichtlich des Cha 
rakters der Spareinlagen und der Lebensversicherungsprämien 
gemacht. Wer einer Sparkasse Gelder anvertraut, tut dies, 
wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse es erlauben und un 
terläßt es, wienn sie es nicht mehr gestatten. Er kann in solchen, 
Zeiten auch die früher gemachten Einlagen entweder ohne 
oder mit kurzer Kündigungsfrist ohne Schädigung zurücker 
langen. Eingelegt werden bei den Sparkassen also Wirtschafts 
überschüsse, Beträge, für die die wirtschaftende Person im 
Moment keine Verwendung hat und die sie daher in Rückstel 
lung bringt. Ganz anders bei der Lebensversicherung. Wer 
einen Lebensversicherungsvertrag abschließt, verpflichtet sidh 
damit zu regelmäßigen Zahlungen für viele Jahre, oft das 
ganze Leben hindurch. Er kann die eingezahlten Beträge ent 
weder überhaupt nicht zurückfordern oder vereitelt, wenn er 
sie nach längerem Bestehen der Versicherung von der Gesell 
schaft zurückverlangt, dadurch den Zweck des Versicherungs 
vertrages und erleidet gleichzeitig hierbei mehr oder minder
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.