fullscreen: Preußisches Landbuch

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men vertheilt werden sollten. Die Verwaltung der Stiftung hat nach 
Maßgabe des mit den Kollatvren vereinbarten Statuts der Magistrat 
in Breslau. 
t. gofftarnaboefmc 
bei der Universität Halle-Wittenberg. Geheimrath und Hofniarschall 
v. Wol fr a mod or ff aus Mügeln vermachte 12,960 Thlr. zu einem 
Freitisch-Fonds für arme Sludireude. Anstatt der Natural Speisung 
erhält jetzt jeder Perzipient 50 Thlr., und die Anzahl derselben richtet 
sich nach dem Zins-Ertragc des Stiftungs-Kapitals. Im Jahre 1838 
waren bei 956 Thlr. Zins-Ertrag 18 Stellen disponibel und 13 für Theo 
logen, 4 für Amisten äUş jt '8 Iahķdrttzeben. Zum Genüß berufen 
sind arme Studirende cv. Konfession aus dm zum Königreiche Sachsen 
vor 1815 gehörig gewesenen wandelt», Theologen, welche ihre Studien 
im Prediger-Seminar zu Wittenberg fortsetzen, bleiben im Genuß. 
(Koch It 444.) 
Loren; Woll mer, .hdmhß 
Chirurguß zu Lauenburg in Pommern, verstarb ohne Leibes-Erben und 
hinterließ ein nicht unbedeutendes Vermögen. Die öffentlichen Blätter 
berichteten darüber > vor einigen Jahren: wie folgt:. „Um, wie er in sei 
nem Testamente sagt, sich noch nach seinem Tode seinen Nebenmenscheu 
nützlich zu erweisen, hauptsächlich aber zur Verbesierung der jener Zeit 
schlecht dotirtcn Predigerstelle an bçr dortigen evangel. St. Salvator- 
Kirche beizutragen, errichtete er «in geistliches Fideikommiß und ver 
ordnete, daß sein Nachlast» mit Ausnahme eines GartcnS, versilbert, 
für den Erlös Ackerstücke angekauft werden, und der Pachtzins-Genuß 
derselben bis auf 92 Thlr. jährlich dem jedesmaligen Prediger an der 
genannten Kirche zustehen sollte. Der (áten muß ohne jede Berän- 
derung und in demselben Zustande^, in welchem er am Todestage des 
Stifters vorgefunden wurde, für ewige Zeiten unterhalten werden. In 
demselben steht außer dem Leichengewölbe des Woltmer ein hübsches 
Gartenhaus, welches alle 40 Jahre, einer der Disposition des Stifters 
beigefügten Zeichnung entsprechend, neu gebaut werden muß. Die int 
Hause und Garten zu haltenden Möbel und Geräthc sind im Testa 
mente genau bezeichnet und müssen beim Anfange eines jjcden Jahr 
hunderts mit Verwerfung der alten durch neue und zwar genau diesel 
ben ersetzt, werden. Zum N§u- und Htparaturbau des Hauses und der' 
Zäune, zusn Ankauf neuen und Ausbesserung der often, Möbel und 
Ņathe, so wie zu der bis zum I. Juli jede» Jahres zu bewirkenden 
Bcschnciduug der Hecken werden aus den dem Prediger vorenthaltenen 
Pachtzinsen von jährlich 92 Thalern bestimmte Fonds gebildet. —'Die 
sämmtlichen Magistrats-Mitglieder des Drts, von denen eins Admini 
strator der Sliftuug ist, sind Kuratoren derselben. Sie nnd die Pre 
diger versammeln sich alljährlich am St. Laurenztagc (10. August) im 
Stifishause, nehmen hier die Ştiftsrechnuņg ab, besichtigen Gebäude^ 
Ģarten'nud Mobilien, ob diese sich m dctn testamentarisch angeord 
neten Zustande befinden und -nehmen, nachdem das jüngste Mitglied die
	        
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