rektion verwaltet und hatte 1861 einen Fonds von 25,000 Thlr. in
Kapitalien und Grundstücken; es wurden daraus Unterstützungen von 20
bis 25 Thlr. an etwa 100 Personen gegeben. — Bei der Kirche St.
Ulrich und Levin besteht ein Wr cd esches Legat von 150 Thlr.
Wülsfi ngsclie Stiftung,
für die Armen zu Dernau und Rech (Ahrweiler). Kapital 400 2hin,
von der Armenkasse zu Altenahr verwaltet.
Katharine Wültgenö,
Rentncrin (t 13: Decbr. 1848) vermachte den Arm eit der Pfarre zu
Eschweiler (Aachen) 4000 Thlr.
W Wsih Wir lisch,
Kanonikus zu Köln (t 1831) hinterließ den Armen der Pfarre zu St.
Aposteln ein Haus im Werthe von 3 -4000 Thlr. nebst Garten und
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begründete unter dem 1. September 1800 zu Berlin mit 27,500 Thlr.
eine Stiftung, deren Zinsen zur Aufhülfe jüdischer Hausväter der
Stadt Berlin, vorzugsweise Handwerker und deren Wittwen, welche in
ihrem Erwerb zurückgekommen, bestimmt find. Vorsitzender des Kura-
torii (1864) M. S. Baswitz.
Wulfs (^eblbaarschcs Stipendium,
von der Pfarrer Wittwe Katharine Gchlhaar, geb. Wulfs zu Kö
nigsberg (1775) mit 10,000 Gulden begründet. Der Stipendiat soll
ein Theologe aus den Familien der Eheleute Gehlhaar oder ein
sonst tüchtiger StudireNder sein. Die Kollation gebührt dem Aeltesten
aus der Familie. Der Fond bestand im Jahre 1838 (Koch II. 562.) in
3396s Thlr. von deren Zinsen der Stipendiat 124 Thlr. bezog.
v- Wut ff e n schc Familien Stiftung.
Von den Gebrüdern v. Wulfsen auf Graban und Pietzpuhl in dem
ErbthcilungS - Rezesse vom 27. Oktober 1828', 19. December 1828
und 12. Februar 1829 für die lehnsfähige Descendent ihres f BatcrS.
des Karl Ehristian v. Wulfsen errichtet.
Wunderlichste Stiftung zu Berlin.
Der 1H62 zu Berlin f Rentier, früher Lackicrwaarenfabrilant Wun
derlich vermachte der Stadt Berlin 75,100 Thlr. in Werthpapieren,
Hypotheken lind baaretti GMe utift 3906'ThlâuàheUdc -Forderun
gen. Aus denRevennen soÜeii -f jjtfgMitetvrlugÄig hülssbtd'Ükftiäer, wŞ
biger, über 50 Jahr alter, 6m Berlin ürtsangehöriger Personen im
Frirdrich-Wilhelms-Hospitqlmvtrwnlldt und diesen noch eine monatliche
Remuneration von 15 Sgr. gezahlt werden, } ist bestimmt zur Auf
nahme' siecher Personen in das, städtische Şiechenhaus ohne Rücksicht
auf das Alter und mit einer gleichen Beihülfe von 15 Sgr. monatlich.