fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

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VIERTER TEIL 
Drittel und die Arbeitnehmerdelegierten zwei Drittel der Mitglieder. 
Die Vorstandsmitglieder werden für drei Jahre gewählt. Jedes Jahr 
scheidet ein Drittel der Mitglieder jeder Gruppe aus, und zwar die am 
längsten dem Vorstand angehörenden Mitglieder. 
Dem Vorstand liegt die allgemeine Leitung der Kassengeschäfte ob. Er 
verwaltet die laufenden Angelegenheiten und beschliesst über die Ver- 
wendung des Vermögens. Ferner entscheidet er in erster Instanz über das 
Vorliegen oder Nichtvorliegen der Versicherungspflicht, über die Bei- 
tragspflicht und über die Einreihung der Versicherten in die Lohnstufen, 
über den von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragenden Anteil an 
Beiträgen und über die etwa gegen Arbeitgeber oder Versicherte zu 
verhängenden Strafen. (Art. 68, 73, 76). 
c) Der Prüfungsausschuss 
Der Prüfungsausschuss wird von der Delegiertenversammlung auf ein 
Jahr gewählt. Er besteht aus 6 Mitgliedern, die aus dem Kreise der Ver- 
sicherten und der Arbeitgeber im gleichen Verhältnis wie bei den anderen 
Kassenorganen entnommen werden. 
Vor jeder Sitzung der Delegiertenversammlung und so oft der Prüfungs- 
ausschuss es für notwendig hält, schreitet er zu einer Nachprüfung des 
Kassendienstes, des Barbestandes, der Kassenbücher und der Kassenakten. 
Widersprechen die Absichten oder die Haltung der Kassenorgane dem 
Gesetz oder der Satzung, so hat der Prüfungsausschuss dem Versicherungsamt 
Meldung zu machen. Anordnungen des Prüfungsausschusses haben aufschie- 
bende Wirkung bis zur Entscheidung des Versicherungsamtes, die innerhalb 
eines Monats erfolgen muss (Art. 80-82). 
VERWALTUNGSKOSTEN 
Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialhilfe 
gestalteten sich die Verwaltungskosten der polnischen Krankenkassen im 
Jahre 1924 folgendermassen : 
DIE VERWALTUNGSKOSTEN DER KRANKENKASSEN IM JAHRE 1924 
(in Zioty) 
|—_—_ Zahl der ) Persönlicher Sächliche | ; 
Kassen Verwaltungsaufwand | Verwaltungsausgaben NSKOSAME 
135 
19 
7 
6.881.706,54 
310.868.40 
2.415.137,23 
108.573.35 
9.296.843,77 
419.441.75 
7 192.574 94 
= 9.599 "1058 
‚; 9.716.285 592 
VERWALTUNGSKOSTEN AUF EIN MITGLIED 
UND ANTEIL AN DEN BEITRAGSEINGÄNGEN (in Zloty) 
Insgesamt 
Zahl der 
Kassen | 
Persönliche | 
Verwaltungskosten 
Sächliche 
Verwaltungskosten 
auf ein 
Mitglied 
Hundert- 
satz der 
Beitrags- 
eingänge 
auf ein 
Mitglied 
Hundert. 
satz der 
Beitrags- 
eingänge 
auf ein 
Mitglied 
Hundert- 
satz der 
Beitrags. 
eingänge 
135 4,92 | 
19 
154 — | 8.49 
1,72 
6,64 | 
2,08 = 11.47
	        
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