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VIERTER TEIL
Drittel und die Arbeitnehmerdelegierten zwei Drittel der Mitglieder.
Die Vorstandsmitglieder werden für drei Jahre gewählt. Jedes Jahr
scheidet ein Drittel der Mitglieder jeder Gruppe aus, und zwar die am
längsten dem Vorstand angehörenden Mitglieder.
Dem Vorstand liegt die allgemeine Leitung der Kassengeschäfte ob. Er
verwaltet die laufenden Angelegenheiten und beschliesst über die Ver-
wendung des Vermögens. Ferner entscheidet er in erster Instanz über das
Vorliegen oder Nichtvorliegen der Versicherungspflicht, über die Bei-
tragspflicht und über die Einreihung der Versicherten in die Lohnstufen,
über den von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragenden Anteil an
Beiträgen und über die etwa gegen Arbeitgeber oder Versicherte zu
verhängenden Strafen. (Art. 68, 73, 76).
c) Der Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss wird von der Delegiertenversammlung auf ein
Jahr gewählt. Er besteht aus 6 Mitgliedern, die aus dem Kreise der Ver-
sicherten und der Arbeitgeber im gleichen Verhältnis wie bei den anderen
Kassenorganen entnommen werden.
Vor jeder Sitzung der Delegiertenversammlung und so oft der Prüfungs-
ausschuss es für notwendig hält, schreitet er zu einer Nachprüfung des
Kassendienstes, des Barbestandes, der Kassenbücher und der Kassenakten.
Widersprechen die Absichten oder die Haltung der Kassenorgane dem
Gesetz oder der Satzung, so hat der Prüfungsausschuss dem Versicherungsamt
Meldung zu machen. Anordnungen des Prüfungsausschusses haben aufschie-
bende Wirkung bis zur Entscheidung des Versicherungsamtes, die innerhalb
eines Monats erfolgen muss (Art. 80-82).
VERWALTUNGSKOSTEN
Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialhilfe
gestalteten sich die Verwaltungskosten der polnischen Krankenkassen im
Jahre 1924 folgendermassen :
DIE VERWALTUNGSKOSTEN DER KRANKENKASSEN IM JAHRE 1924
(in Zioty)
|—_—_ Zahl der ) Persönlicher Sächliche | ;
Kassen Verwaltungsaufwand | Verwaltungsausgaben NSKOSAME
135
19
7
6.881.706,54
310.868.40
2.415.137,23
108.573.35
9.296.843,77
419.441.75
7 192.574 94
= 9.599 "1058
‚; 9.716.285 592
VERWALTUNGSKOSTEN AUF EIN MITGLIED
UND ANTEIL AN DEN BEITRAGSEINGÄNGEN (in Zloty)
Insgesamt
Zahl der
Kassen |
Persönliche |
Verwaltungskosten
Sächliche
Verwaltungskosten
auf ein
Mitglied
Hundert-
satz der
Beitrags-
eingänge
auf ein
Mitglied
Hundert.
satz der
Beitrags-
eingänge
auf ein
Mitglied
Hundert-
satz der
Beitrags.
eingänge
135 4,92 |
19
154 — | 8.49
1,72
6,64 |
2,08 = 11.47