F. V. Abschnitt. Kriegssteuern.
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von mehr als 100000-200000 Mark 6,— Proz.
„ „ 200000-500000 „
500000
V. Abschnitt,
Kriegssteuern.
1. Es ist eine der lehrreichsten Tatsachen des volkswirtschaft
lichen Lebens, daß die großen Zerstörungen und Opfer des Krieges
nicht immer in einer großen Abnahme der Steuerfähigkeit der
Bevölkerung der kriegführenden Staaten zum Ausdruck kommen.
So weist Hock 1 ) darauf hin, daß im Sezessionskriege das Volk der
Vereinigten Staaten „die mannigfachsten, im Ausmaß und in der
Art der Erhebung lästigsten Steuern und eine Staatsschuld auf
sich nahm die jedes Jahr um viele Hunderte von Millionen Dollars
sich vermehrend, in Kürze bis hart an die durch Jahrhunderte her
aufgehäufte Staatsschuld des reichen Englands hinanzusteigen ver
hieß und, was noch mehr war, jene Steuern wurden willig getragen,
jene’Anlehen fast ausschließend von dem Lande selbst gegeben
und dabei stieg mitten unter einem langwierigen, blutigen, Jahre
hindurch unglücklich geführten Bürgerkriege der Wohlstand des
Volkes auf unerhörte Weise“. Auch Eheberg 2 ) erinnert daran,
daß in England in den weitaus meisten Fällen während der Kriege
so viel und häufig noch mehr verdient worden ist als in Friedens
zeiten. Namentlich zeigt sich diese Erscheinung in jenen Fällen
wo das Gebiet der kriegführenden Staaten vom Kriege verschont
bleibt. Auch bei dem — nach Ort, Zeit, Methode — in den kolossalster!
Dimensionen entbrannten Weltkrieg können wir bezüglich der wirt
schaftlichen Kraft und der Steuerfähigkeit viel günstige Momente
konstatieren. Von den an das Fabelhafte grenzenden Milharden-
summen der Kriegsaniehen und trotz derselben sehen wir eine
großartige Zunahme der Spareinlagen, eine fast allgemeine Kapitals
erhöhung der Aktiengesellschaften, eine riesige Steigerung der
Boden- und Gebäudepreise, Sinken des Kapitalzinses, geringe In
anspruchnahme des Kredits, ja allgemeine Rückzahlung von Privat-
schulden, fabelhaft hohen Arbeitslohn, dabei einen wahnsinnigen
') A. a. O. (Vorwort).
-) Die Kriegssteuern (Leipzig 1916), 8. 14.