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Kapital von 900000 M. mindestens 5 Prozent, d. h. also 45000 M.,
oder, menn du dieses Geld industriell anlegst, vielleicht noch mehr
verdienen kannst."
Kann man sich aber dennoch nicht zu der Erkenntnis durch
ringen, daß es im Interesse der ganzen Volkswirtschaft liegt, den
unverbrauchten Teil der großen Einkommen steuersrei zu lassen, so
gibt es noch den einen Ausweg, den ganzen Gewinn mit 20 Prozent
Einkommensteuer zu belasten, dem Unternehmer sein Betriebskapital
aber dadurch zu erhalten, daß er für den Teil der Steuersumme, die
aus den unverbrauchten Gewinn errechnet ist, Staatsanleihe gratis
erhält. Er kann diese dann im Notfälle bei einer Bank diskontieren,
und die im Interesse der ganzen Volkswirtschaft notwendige Flüssig
keit seines Unternehmens bleibt wenigstens erhalten.
Wird nun die Einkommensteuer — das ist die Frage, die vom
Standpunkt der Finanzwirtschast und der Praxis gestellt werden
muß — viel einbringen? Diese Frage dürfte mit gutem Gewissen
und aller Voraussicht nach zu bejahen sein, und zwar aus folgenden
Gründen: Erstens gibt es in Deutschland heute zahllose Leute, die
mehr als 25000 M. jährlich verdienen, und zweitens ist der Steuer
satz bis zu 20 Prozent schon eine Gewähr für einen reichen Steuer
ertrag. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf eine Tatsache
aufmerksam machen, die mir besonderer Beachtung wert zu sein scheint:
Es ist schwierig, dafür zu sorgen, daß überseeische, in unserem Lande
arbeitende Firmen zu einer korrekten Geschäftsführung gezwungen
werden. Es ist schon in Friedenszeiten häufig passiert, daß die
überseeischen Stammhäuser enorme Gewinne erzielten, dagegen die
hiesigen Tochterfirmen niemals einen steuerlich erfaßbaren Gewinn
aufwiesen. Mein Vorschlag, von dem Gewinn nur diejenige Summe
zu versteuern, die verbraucht ist, würde hier nun besonders heilsam
wirken, da die betreffenden Firmen dann ein Interesse daran haben,
umgekehrt überschüssige Gewinne in unserem Lande zu investieren,
um damit der überseeischen Steuergesetzgebung zu entgehen. — Das
zweite steuerliche Moment der Finanzwirtschaft, die Beweglichkeit der
Steuer, ist bei der Einkommensteuer auch vorhanden: Man kann bei
erhöhtem Staatsbedarf den Steuersatz erhöhen, natürlich immer nur
so weit, daß die Steuer den Vermögensstamm nicht angreift und
damit zu einer volkswirtschaftlich wie finanzpolitisch gleich schädlichen
Konfiskationssteuer wird.