Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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Kapital von 900000 M. mindestens 5 Prozent, d. h. also 45000 M., 
oder, menn du dieses Geld industriell anlegst, vielleicht noch mehr 
verdienen kannst." 
Kann man sich aber dennoch nicht zu der Erkenntnis durch 
ringen, daß es im Interesse der ganzen Volkswirtschaft liegt, den 
unverbrauchten Teil der großen Einkommen steuersrei zu lassen, so 
gibt es noch den einen Ausweg, den ganzen Gewinn mit 20 Prozent 
Einkommensteuer zu belasten, dem Unternehmer sein Betriebskapital 
aber dadurch zu erhalten, daß er für den Teil der Steuersumme, die 
aus den unverbrauchten Gewinn errechnet ist, Staatsanleihe gratis 
erhält. Er kann diese dann im Notfälle bei einer Bank diskontieren, 
und die im Interesse der ganzen Volkswirtschaft notwendige Flüssig 
keit seines Unternehmens bleibt wenigstens erhalten. 
Wird nun die Einkommensteuer — das ist die Frage, die vom 
Standpunkt der Finanzwirtschast und der Praxis gestellt werden 
muß — viel einbringen? Diese Frage dürfte mit gutem Gewissen 
und aller Voraussicht nach zu bejahen sein, und zwar aus folgenden 
Gründen: Erstens gibt es in Deutschland heute zahllose Leute, die 
mehr als 25000 M. jährlich verdienen, und zweitens ist der Steuer 
satz bis zu 20 Prozent schon eine Gewähr für einen reichen Steuer 
ertrag. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf eine Tatsache 
aufmerksam machen, die mir besonderer Beachtung wert zu sein scheint: 
Es ist schwierig, dafür zu sorgen, daß überseeische, in unserem Lande 
arbeitende Firmen zu einer korrekten Geschäftsführung gezwungen 
werden. Es ist schon in Friedenszeiten häufig passiert, daß die 
überseeischen Stammhäuser enorme Gewinne erzielten, dagegen die 
hiesigen Tochterfirmen niemals einen steuerlich erfaßbaren Gewinn 
aufwiesen. Mein Vorschlag, von dem Gewinn nur diejenige Summe 
zu versteuern, die verbraucht ist, würde hier nun besonders heilsam 
wirken, da die betreffenden Firmen dann ein Interesse daran haben, 
umgekehrt überschüssige Gewinne in unserem Lande zu investieren, 
um damit der überseeischen Steuergesetzgebung zu entgehen. — Das 
zweite steuerliche Moment der Finanzwirtschaft, die Beweglichkeit der 
Steuer, ist bei der Einkommensteuer auch vorhanden: Man kann bei 
erhöhtem Staatsbedarf den Steuersatz erhöhen, natürlich immer nur 
so weit, daß die Steuer den Vermögensstamm nicht angreift und 
damit zu einer volkswirtschaftlich wie finanzpolitisch gleich schädlichen 
Konfiskationssteuer wird.
	        
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