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liehe Aufhebung der öffentlichen Armenunterstützung. Die
Armen sollen sich selbst und dem rein zufälligen Mitleid Ein
zelner überlassen werden ; aber auch bei diesen zufälligen Spen
den empfiehlt Mallhus gehörige Kargheit. Ganz besonders hat
er es auf die armen und verlassenen Kinder gemünzt. Sein
Vorschlag, wie er ihn in der dritten Ausgabe seines Buchs (1806),
also in einem Alter von 40 Jahren machte, war folgender. Ein
Gesetz hebt die Pflicht zur Armenunterstützung auf, jedoch so,
dass noch ein Jahr lang für eheliche, zwei Jahr aber für un
eheliche Kinder der bisherige Zustand bestehen bleibt. Von
diesen Zeitpunkten an tritt aber das Gesetz in aller Strenge
in Kraft. Um nun aber die „moralische Einschränkung” ins
Spiel zu setzen, wird bei jedem Aufgebot eine Kanzelvormah-
nung verlesen, welche die Quintessenz der Malthusschen Prin
cipien an das Volk und an das betreffende Paar bringt. Als
dann stehen noch die beiden Wege offen, und wer nicht noch
bei Zeiten einlenkt und die in Aussicht gestellte Zuchtruthe
verachtet, dessen Kinder sollen dann erbarmungslos preisgege
ben werden und nicht die geringste Hülfe zu erwarten haben.
Dieser Plan verdient keine Kritik; aber in Bücksicht auf seine
Ausführbarkeit würde es nöthig gewesen sein, dass die künf
tigen Vorsteher der Armensprengel am besten aus lauter
¡Sprösslingen der Familie Maltlius bestanden hätten. Jedenfalls
dürfte zu allen Zeiten die Aufbringung eines Contingents von
Gesinnungsgenossen grade in der Praxis grosso Schwierigkeit
haben.
Wir kennen jetzt das Wesen des sogenannten moralischen
Zwanges, der in Wahrheit ein sittliches Missgebilde ist. Die
Privatmoralisten mit ihrer beschränkten, immer nur an den
Einzelnen denkenden Auffassung, haben selbstverständlich in
soweit Recht, als es sich nur um den dürftigen Gemeinplatz
handelt, dass Jedermann mit Ueberlegung verfahren und im
Allgemeinen keinen Schritt thun solle, von dem er mit über
wiegender Wahrscheinlichkeit absehen kann, dass er nicht blos
ihn, sondern auch eine Familie dem Existenzmangel aussetzen
Werde. Allein es besteht ein grosser Unterschied zwischen der
absehbaren Wahrstheinlichkeit der Noth einerseits und der
Gewissheit der jederzeit befriedigenden Ernährung andererseits.
5. Malthus sprach den Menschen das Recht auf Existenz
Und sogar ausdrücklich den später so berühmt gewordenen