Contents : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Das  Eintrittsalter  in  die  Lehre  seitens  der  67  Damenschneiderinnen ­
  zeigt  folgendes  Bild:

14  Jahre  =  20
15  „  =  23
16  „  =  16

17  Jahre  =  4
18  „  =3
20  „  =  1

Hier  stellen  also  die  14  und  15jährigen  mehr  als  die
Hälfte,  aber  auch  da  müssen  wir  hervorheben,  dass  die  erste
Gruppe  nicht  in  jener  Stärke  vertreten  ist,  wie  man  ohne  Enquete
jedenfalls  annehmen  würde.  Zu  betonen  ist  ferner,  dass  auf  dem
Lande  das  14-jährige  Eintrittsalter  nur  mit  zwei  Töchtern  vertreten ­
  ist,  während  die  Stadt  mit  18  in  Betracht  kommt.
Auf  die  übrigen  Berufsgruppen  gehen  wir  textlich  nicht
weiter  ein,  da  die  Zahlen  im  allgemeinen  zu  klein  sind.  Wir
begnügen  uns  mit  der  Wiedergabe  in  der  zusammenfassenden
Tabelle.

Berufszweig

Frage  un-ICeme



Es

traten

in  die  Lehre  im  Alter  von:

beantwortet

Lehre

14
Jahren

15
Jahren

16
Jahren

17
Jahren

18  Jahren
u.  mehr

Total
mit  Lehre

Handel  .  .  .

68

18

6

26

16

16

13

77

Schneiderei  .

—

1

20

23

16

4

4

67

Näherei  .  .  .

6

1

3

10

6

2

3

24

Bureau  .  .  .

14

—

1

8

3

—

—

12

Glätterei  .  .

—

3

—

4

3

1

8

16

Modes  ....

—

—

2

2

6

2

2

14

Diverse  .  .  .

10

1

1

1

1

2

3

8

Total

98

24

33

74

51

27

33

218

Davon:
]  Stadt

75

16

30

52

33

21

21

157

Land

23

8

3

22

18

6

12

61

Von  diesen  kleineren  Gruppen  sei  noch  speziell  auf  die
Glätterei  verwiesen,  die  8  Personen  aufweist,  welche  im  Alter
von  über  18  Jahren  diesen  Beruf  erlernt  haben.  Wahrscheinlich
wird  es  sich  um  ehemalige  Dienstmädchen  handeln,  die  so  spät
diesem  Erwerbszweig  sich  zuwandten.
Leider  sind  die  Ziffern  vom  Lande  so  minim,  dass  wir  es
kaum  wagen  dürfen,  sie  in  Prozenten  auszudrücken,  immerhin  ist
ein  Vergleich  erlaubt,  da  ja  die  absoluten  Zahlen  nicht  ver ­
            
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