Object : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  III.  Geld-Giroverkehr.

Grundgedanke  ist  stets  der,  daß  ein  Gegenstand  von  einem  Orte
weggenommen  wird,  um  ihn  an  einen  anderen  Ort  zu  verbringen.
Dieser  Grundgedanke  trifft  auf  das  Geldgirowesen  ebenfalls  zu,
indem  ein  Betrag  in  dem  einen  Konto  weggeschrieben  wird,  um
in  dem  anderen  Konto  gutgeschrieben  zu  werden.
Abschnitt  51.
Der  Begriff  òiaTpaqpií.
Das  Wort  òiaTpaqpií  bedeutet  ,,Verschreibung“  oder  „Zuweisung“. ­
  Man  denkt  dabei  an  Besitz  Übertragung,  indem
irgend  ein  Besitz  buchmäßig  vom  bisherigen  Besitzer  auf  den
neuen  Besitzer  umgeschrieben  wird.  Der  zugeschriebene  Besitz
kann  in  Geld  oder  in  irgend  einem  geldwerten  Gegenstände  bestehen. ­
  Im  Kanzlei-  und  Kassendienste  versteht  man  unter  der
biaypacpn  sowohl  die  Zuschreibung  selber,  als  auch  die
darüber  aufgesetzte  Urkunde.  Die  verschiedenen  Arten
der  òittTpaqpií  sind  in  der  nachstehenden  Übersicht  zusammengestellt ­
  :
1.  Die  òiaTpaqpií  als  einfache  Girozahlung;  sie  ist  die
bankseitige  Tätigkeit  bei  Erledigung  einer  Giroanweisung
(Abschn.  44).
2.  Die  òittYpaqpn  als  selbständige  Girobankbescheinigung; ­
  sie  ist  die  bankseitige  Beurkundung  einer  vertragslosen ­
  Girozahlung  (Abschn.  46).
3.  Die  òittTpacpn  als  Erbpachtübereignungsurkunde;  sie
dient  zugleich  als  Kassenverfügung  zu  Händen  der  Staatskasse ­
  (Abschn.  52)  b
4.  Die  òiatpaqpn  als  Kassenanweisung  von  Seiten  des
Steuereinnehmers;  sie  dient  als  Kassenbeleg  für  die  Staatskasse ­
  behufs  Yereinnahmung  von  Steuerbeträgen  (Abschn.
54  und  56).
5.  Die  òiaTpaqpp  als  unselbständige  Girobankbescheinigung; ­
  sie  ist  die  bankseitige  Beurkundung  einer  auf
Grund  eines  Notariats  Vertrages  geschehenen  Girozahlung
(Abschn.  66).
1  Die  in  P.  Lille  26,  4  (3.  Jahrh.  v.  Chr.),  einem  Privatbriefe,  vorkommende ­
  &iaTpaq)i’|  hält  Jouguet  zutreffend  für  eine  Liste,  die  zugleich  „un  ordre
de  distribution“  darstellt  ;  es  heißt  dort  :  Kaed).ç  éoxiv  éni  xfiç  biaYpaqpfjç  x[o]0
[eiç  XÒ]  i€  (Ixoç)  o-irôpou  kxX.  Also  „Anweisung  zur  Verteilung  des  Saatkornes“.
            
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