Lehrsätze der Volkswirtschaft neben denen der Naturwissen-
schaft zweckbetont zur Anwendung zu bringen hätten.
Die Frage, ob nicht auch in den Spezialdisziplinen Ge-
setzmäßigkeiten aufzuhellen seien, die erst die Volkswirt-
schaftslehre zu befruchten hätten, war ihm fremd geblieben.
Viel weniger einseitig war Rau. Er sah deutlich, daß die
Volkswirtschaftslehre auch abgeleitete Sätze aus der Privat-
Ökonomie zu übernehmen habe und hat den Gegnern ins
Stammbuch‘ geschrieben, daß, „wer dies leugne, sich seiner
Quellen selbst nicht ganz hell bewußt gewesen sei oder
durch das Unterlassen des Zurückgehens auf diese für die
Gründlichkeit seiner Behauptung nicht genügend Sorge ge-
tragen habe“. Aus der Erkenntnis dieses Zusammenhanges
zieht er die schon erwähnte Folgerung einer. allgemeinen
Wirtschaftslehre, die vor die Privat- und Volkswirtschafts-
lehre zu stellen :sei.
Wie sehr Rau grundsätzlich recht hatte, das weiß heute
jeder, der etwa die betriebswirtschaftlichen Untersuchun-
gen über die Intensivierung und Integrierung in der Land-
wirtschaft kennt oder die Untersuchungen über das Kosten-
problem, die Frage des Beschäftigungsgrades und die Frage
der Preisuntergrenze in der kaufmännischen Betriebswirt-
schaftslehre.
Die Formel Schulzes, die ja heute noch ‘gerne ge-
braucht wird, und die die Privatökonomien als Kunstleh-
ren, die Volkswirtschaftslehre als philosophische Disziplin
darzustellen beliebt, stimmt eben nicht, und sie wird durch
ständige Wiederholung auch nicht richtiger. Sie berücksich-
tigt ebensowenig die Tatsache der Gesetzmäßigkeiten bei
den Problemen der Betriebswirtschaftslehre wie die Tat-
sache, daß die Volkswirtschaftspolitik im wesent-
lichen auch Kunstlehre ist und sein muß.
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Das Problem des Verhältnisses der Volkswirtschafts-
lehre zu der Betriebswirtschaftslehre ist durch den Kamera-
lismus nicht mehr gelöst worden.
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