Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Einzelne Arten der staatlichen Unternehmungen. 187 
Genova“). Gewiß hat auch dieses Glücksspiel schon früher be- 
standen, nur geschah es zuerst in Genua, daß der Staat es in die 
Hand nahm. Die Grundidee nahm man von den bei Wahlen üblichen 
Wetten. 
Das sogenannte kleine Lotto beruht auf einer Wette des Staates 
und des Spielers, ob gewisse Zahlen gezogen werden oder nicht? 
Die Schädlichkeit des Lottos ist allgemein anerkannt. Der Staat 
verlockt das Volk geradezu zum Glücksspiel, facht die Spielsucht 
an, die sich von hier auf andere Gebiete (Wettrennen usw.) aus- 
dehnt, gefährdet die Festigung guter wirtschaftlicher Sitten und 
Denkart, Fleiß und Sparsamkeit. Es wurden statistische Daten 
angeführt, die nachweisen, daß mit der Zahl der Lotteriekollekturen 
die Summe der Sparkasseneinlagen im umgekehrten Verhältnis steht. 
Das Volk wird daran gewöhnt, vom Glückszufall mehr zu erwarten, 
als vom Fleiß der Hände und auch der Leichtsinn wird sich hart- 
näckiger einwurzeln, wo man die Reparierung jeden Fehlers und 
jeder Sünde vom Glücke erwarten kann. Gegen das kleine Lotto 
spricht auch noch der Umstand, daß soferne der Staat aus dem 
Lotto ansehnlichen Gewinn zieht, er vom Publikum viel mehr ein- 
hebt als er demselben in den Gewinnen bietet (in Ungarn, wo das 
kleine Lotto aufgehoben ist, betrugen die Gewinste etwa 50 Pro- 
zent der Einzahlungen, wozu dann noch die zu zahlende Gewinst- 
steuer kam) und daß diese Einnahmen gerade von dem ärmsten, 
unwissendsten und oft unglücklichsten Teile der Bevölkerung her- 
rühren. Das kleine Lotto ist um so destruktiver, je größer die Zahl 
der Lottokollekturen, je häufiger die Ziehungen und je geringer 
die kleinste Einlage. Stein trat dafür ein, daß nur mit den Zinsen 
der Einlage das Spiel gestattet werde, hierdurch würde das Lotto 
die Sparsamkeit noch anregen. Nach der Ansicht der weniger 
Skrupulösen ist dies ohnedies die Folge des Spiels, da die Ein- 
lagen bei den Ausgaben erspart werden, während die Gewinste 
zum Vermögen geschlagen werden, was jedoch kaum als Regel be- 
trachtet werden kann. In den meisten größeren Staaten ist das 
Lotto abgeschafft worden. 
Weniger anfechtbar als das Zahlenlotto scheint die Klassen- 
lotterie zu sein; namentlich aus dem Grunde, als die Ziehungen 
seltener stattfinden und nur mit größeren Summen gespielt werden 
kann; im letzteren Falle wird wenigstens die ärmste Klasse vom 
Spiele ferngehalten. Die geringere Gefährlichkeit der Klassenlotterie 
ist aber illusorisch, je weniger diese Vorbedingungen eintreten. 
Wenn daher die Ziehungen häufig nacheinanderfolgen, wenn auf 
geringe Beträge lautende Teillose ausgegeben werden, die auch von
	        
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