II. Abschnitt. Einzelne Arten der staatlichen Unternehmungen. 187
Genova“). Gewiß hat auch dieses Glücksspiel schon früher be-
standen, nur geschah es zuerst in Genua, daß der Staat es in die
Hand nahm. Die Grundidee nahm man von den bei Wahlen üblichen
Wetten.
Das sogenannte kleine Lotto beruht auf einer Wette des Staates
und des Spielers, ob gewisse Zahlen gezogen werden oder nicht?
Die Schädlichkeit des Lottos ist allgemein anerkannt. Der Staat
verlockt das Volk geradezu zum Glücksspiel, facht die Spielsucht
an, die sich von hier auf andere Gebiete (Wettrennen usw.) aus-
dehnt, gefährdet die Festigung guter wirtschaftlicher Sitten und
Denkart, Fleiß und Sparsamkeit. Es wurden statistische Daten
angeführt, die nachweisen, daß mit der Zahl der Lotteriekollekturen
die Summe der Sparkasseneinlagen im umgekehrten Verhältnis steht.
Das Volk wird daran gewöhnt, vom Glückszufall mehr zu erwarten,
als vom Fleiß der Hände und auch der Leichtsinn wird sich hart-
näckiger einwurzeln, wo man die Reparierung jeden Fehlers und
jeder Sünde vom Glücke erwarten kann. Gegen das kleine Lotto
spricht auch noch der Umstand, daß soferne der Staat aus dem
Lotto ansehnlichen Gewinn zieht, er vom Publikum viel mehr ein-
hebt als er demselben in den Gewinnen bietet (in Ungarn, wo das
kleine Lotto aufgehoben ist, betrugen die Gewinste etwa 50 Pro-
zent der Einzahlungen, wozu dann noch die zu zahlende Gewinst-
steuer kam) und daß diese Einnahmen gerade von dem ärmsten,
unwissendsten und oft unglücklichsten Teile der Bevölkerung her-
rühren. Das kleine Lotto ist um so destruktiver, je größer die Zahl
der Lottokollekturen, je häufiger die Ziehungen und je geringer
die kleinste Einlage. Stein trat dafür ein, daß nur mit den Zinsen
der Einlage das Spiel gestattet werde, hierdurch würde das Lotto
die Sparsamkeit noch anregen. Nach der Ansicht der weniger
Skrupulösen ist dies ohnedies die Folge des Spiels, da die Ein-
lagen bei den Ausgaben erspart werden, während die Gewinste
zum Vermögen geschlagen werden, was jedoch kaum als Regel be-
trachtet werden kann. In den meisten größeren Staaten ist das
Lotto abgeschafft worden.
Weniger anfechtbar als das Zahlenlotto scheint die Klassen-
lotterie zu sein; namentlich aus dem Grunde, als die Ziehungen
seltener stattfinden und nur mit größeren Summen gespielt werden
kann; im letzteren Falle wird wenigstens die ärmste Klasse vom
Spiele ferngehalten. Die geringere Gefährlichkeit der Klassenlotterie
ist aber illusorisch, je weniger diese Vorbedingungen eintreten.
Wenn daher die Ziehungen häufig nacheinanderfolgen, wenn auf
geringe Beträge lautende Teillose ausgegeben werden, die auch von