Full text: Lage und Entwicklung der landwirtschaftlichen Grossbetriebe in den östlichen Landesteilen

ERLÄUTERUNGEN 
1. Bonitätsgruppen; 
Eigenbetriebe: I = 0-40 %, II = 41—60 %, II = 61—70 %, 
IV = über 70 % Verschuldung, gemessen am Gesamtvermögen. 
Pachtbetriebe: 1 = 0-30 %, II = 31—50 %, II = 51-70 %, 
IV = über 70 % Verschuldung, gemessen am Gesamtvermögen, 
Bei den Ortstaxen ist zur Kennzeichnung der mit mehr als 100 % ver- 
schuldeten Eigen- und Pachtbetriebe die Bonitätsgruppe V eingeführt. 
2. Gesamtvermögen: 
a) in den Verschuldungserhebungen. 
Das Gesamtvermögen setzt sich bei den Eigenbetrieben aus dem be- 
richtigten Wehrbeitragswert als Maßstab für das im landwirtschaftlichen Be- 
trieb festgelegte Vermögen zuzüglich den mit diesem nicht verbundenen 
sonstigen Vermögenswerten der Eigentümer zusammen. 
Bei den Pachtbetrieben setzt sich das Gesamtvermögen aus den von den 
Kreditgebern ermittelten Krisenwerten für das tote, lebende Inventar und 
Superinventar sowie dem Feldinventar zuzüglich den sonstigen Vermögenswerten 
der Pächter zusammen. 
b) in den Ortstaxen. 
Bei den Eigenbetrieben wird zur Ermittlung des landwirtschaftlichen 
Vermögens der berichtigte Wehrbeitragswert durch den der Gütermarktlage 
angepaßten Krisenwert ersetzt. 
Bei den Pachtbetrieben ist die Errechnung des Gesamtvermögens grund- 
sätzlich die gleiche wie bei den Erhebungen. 
3. 
Großbetriebe: Als Großbetriebe werden Betriebe mit mehr als 100 ha Ge- 
samtfläche angesprochen. 
Diese Definition ist als statistischer terminus technicus übernommen. 
4. Hypothekarschulden: Unter hypothekarischen Schulden sind nur echte 
Realkredite, Renten, Ausgedinge und Reallasten zusammengefaßt, dagegen 
nicht Sicherungshypotheken für Personalkredite und Eigentümergrundschulden. 
Normal- und Krisenwert sind die für das landwirtschaftliche Vermögen der 
Eigentümer bzw. Pächter ermittelten Taxwerte. Der Normalwert stellt den bei 
freiwilliger Veräußerung des Eigentums oder freiwilliger Zession der Pachtung 
unter den gegenwärtigen Verhältnissen des Güter- oder Pachtmarktes erziel- 
baren Erlös dar. Der Krisenwert erfaßt den bei einer im Falle der Über- 
schuldung notwendigen Liquidation mit Sicherheit zu erwartenden Erlös. 
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