Full text : Grundriß des deutschen Zollrechts

sind ausschließlich Privatlager ohne amtlichen Mitverschluß.
Die Waren aus den r einen Lag ern dürfen nur in das
Zollausland + also auch auf Zollager + verbracht werden,
die aus g em i s cht en dagegen können nach Belieben in das
Aus- oder Inland abgesetzt werden. Hölzer aus reinen Holztransitlagern
 können außerdem auch zum Bau von Fluß- oder
Seeschiffen verwendet werden. Bei der großen Bedeutung der
gemi schten Holztransitlag er ist ihre Bewilligung
der Zuständigkeit der Hauptzollämter entzogen und an besondere,
 in § 18 der Holzlagerzollordnung niedergelegte Voraussetzungen
 geknüpft.
e) Die Privatkreditlager.
Die Privatkreditlager sind regelmäßig offene Lager, daher
ist auch für die aus ihnen entnommenen Waren der Zoll nur
halbjährlich zu berechnen und zu entrichten (8 25 Priv.O.).
Da der Kredit für die auf ihnen niedergelegten Waren nur
unter der Bedingung gewährt ist, daß die Waren in das
Zoll inland abgesetzt werden, müssen anders als bei den
Transit- und Teilungslagern die ausgelagerten Waren unter
allen Umständen verzollt werden, also auch dann, wenn sie
vom Lager nach dem Zollauslande gesandt werden.
d) Die fortlaufenden Konten.
Während die Privatkreditlager dazu dienen, unverzollte
Ware aufzunehmen, die ausschließlich in das Inland abzusetzen
 ist, ist der Zweck der fortlaufenden Konten umgekehrt
 der, den Vertrieb unverzollter Ware n a ch d e m
A us lande zu vereinfachen (§ 110 V.Z.G.). Die Regel
soll daher sein, daß die Waren, die aus jenen Lagern stammen,
sämtlich einmal verzollt werden, die auf fortlaufendes Konto
angeschriebenen dagegen sämtlich unverzollt bleiben. Es handelt
 sich also bei diesen nur um einen Sonderfall der g e -
br o ch enen Durch fu hr zollpflichtiger Waren. Der Absatz
 in das Inland gegen Verzollung .ist allerdings zulässig,
doch ist das nicht der Zweck, der mit der Einrichtung der fortlaufenden
 Konten verfolgt wird.
Diese Konten sind Anschreibungen bei einer Zollstelle über
die dem Konteninhaber ausgehändigten zollpflichtigen Waren
sowie über die von dem Inhaber wieder unter Zollkontrolle
            
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