Contents: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

21 
auf 4 Mark, rund 35 oder 19 Millionen Mark beträgt, soll nun 
durch eine iu dem alten Gesetz vorgezeichnete veränderte Umlegung 
der Armensteucr aufgebracht werden, denn das Gesetz geht von der 
Voraussetzung aus, daß der Unterstützungsbedürftige nichts auf die 
Privat-Wohlthätigkeit angewiesen werde. In dieser Voraussetzung ist 
in einem anderen Reichsgcsctz * das Betteln unter Strafe gestellt. 
Hiernach fordert eine auf dein Fundament der Selbsthülfe (nach 
Maßgabe der Geldkräfte der Arbeiter und Arbeitgeber) gegründete 
Altersversicherung cute Reform der Armengesetzgebung, welche 
die für kleine Gemeinde-Verbände zu schwer gewordene Last auf einen 
größeren Verband legen und diesem größeren Verbände zugleich die 
jenige Last auflegen soll, welche bisher die Privatwohlthätigkeit ge 
tragen hat. Der S. 8 citirte § 1 des Reichsgesetzes läßt darüber 
keinen Zweifel, daß diese Reform bei den fortwährenden Wanderungen 
der Arbeiter nicht von den einzelnen deutschen Bundesstaaten, sondern 
vom Reich ausgehen muß. Das Reich hat also zu entscheiden: 
ob die Gemeinde-Verbände entweder in Provinzial- 
Berbände erweitert werden sollen, — oder ob der 
Reichs-Verband vorzuziehen ist? 
Prüfen wir nun, welcher von den beiden Verbänden für die 
Beschaffung der 35 Millionen den Vorzug verdient. 
Wettn wir die Gemeinde-Verbände in Provinzial-Verbände er 
weitern, müssen wir auf die Grenzen der kleineren Bundesstaaten, so 
wie auf die Provinzial-Grenzen der größeren Staaten Rücksicht nehmen 
ttnd, wie Kretschmann für die Einrichtung von Alterskassen vorschlägt, 
etwa 23 solcher Provinzial-Verbände organisieren. Es würde also 
jede Provinz tutt) von den kleineren Bundesstaaten mehrere derselben 
zu einem Provinzial-Verbande vereint, außerdem Berlin, wegen seiner 
großen Einwohnerzahl, als besonderer Verband, — kurz jeder dieser 
Verbände würde für seine unterstützungsbedürftigen Alten den ent 
sprechenden Teil aufzubringen haben. Der ganze Teil beträgt 
35 Millionen Mark und diese Summe durch 23 dividirt, giebt 
1 521 739 Mark. Dies wäre also der Betrag, welchen jeder dieser 
23 Verbände jährlich durch eine Steuer zu erheben hätte, und diese 
Steuer könnte doch innerhalb eines jeden Verbandes nur eine direkte, 
eine Einkommensteuer sein, welche je nach dem größeren Einkommen 
progressiv steigt. Ohne Progression würde sie tu einigen Verbänden 
die erforderliche Summe nicht aufbringen können, andererseits wirkt 
eine progressive Steuer und ihre jährliche Veranlagung abschreckend 
auf die wohlhabenden Stände. Sollen aber, ähnlich wie in England, 
auch die weniger bemittelten Einwohner zu dieser Steuer herangezogen, 
z. B. schon ein Jahreseinkommen von 2000 Mark mit zwei Mark 
pro Jahr und jedes etwa um 2 000 Mark steigende Einkommen an 
gemessen höher belastet werden, so greift diese Steuer schon tcilwctze 
in den Arbeiter-Stand hinein und wirkt auf die weniger bemittelten 
Stände drückend. Hiernach erscheint uns diese Steuer nicht ratsam, 
denn möge man ihre Last mehr auf die wohlhabenden Stände, oder 
* Ncichs-Strasqcsetzbuch g 335, 36t No. 4, 362.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.