Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

darauf abzielt, die Nämlichkeit der Ware festzuhalten, stellt 
die Zollstele ein Begleitpapier für die Ware aus, den 
Deklaration s s < e in, der beim Wiedereingang in be- 
stimmten Formen zu erledigen ise Einen A n s pr u ch auf 
Zollfreiheit hat der Warenführer aber n i ch t. 
Der Verkehr durch den polnischen Korridor nach Ost- 
preußen ist durch Abmachungen zwischen Deutschland und 
Polen besonders geregelt. 
e) m eß- un d M ar kt v erk e h r. 
§ 112 V.Z.G. sieht unter Ausschluß eines Rechts- 
anspruchs vor, daß W ar en inl än d i scher Herkunft, 
die auf aus län d i s < en Messen oder Märkten feilge- 
halten, aber nicht abgesetzt worden sind, beim Wiedereingang 
zollfrei bleiben können. Dieselbe Erleichterung gewährt er 
bei der Besschisung i nl än d i s < er M e ss en usw. aus 
dem Auslande, falls die Waren unverkauft zurückgenommen 
werden. 
Die Eingangszollämter überwachen die Erfüllung der 
vorstehenden Bedingungen im Vormerkverfahren, das auch 
noch in verschiedenen weiteren Fällen angewendet. wird. Sein 
Hauptvorteil ist, daß es zur Überwachung von eingehenden 
und wiederauszuführenden Waren ebenso geeignet ist, wie zu 
der von ausgehenden und wiedereinzuführenden. Das Ver- 
fahren findet sich im wesentlichen schon in den S§ 78 bis s80 
der Zollordnung von 1858 des Deutschen Zollvereins und hat 
seine heutige Gestalt durch die Erlasse des preußischen 
Finanzministers vom 17. 6. 1898 (Pr.Zentrbl. S. 278) und 
vom 5. 11. 1909 (Pr.Zentrbl. S. 389) erhalten. Das Zoll- 
amt ~ je nach Lage des Falles das Ausgangs- oder das 
Eingangsamt = besschaut die gestellte und deklarierte Ware; 
kennzeichnet sie durch Plomben, Stempel und deral. oder hält 
in anderer Weise, z. B. durch Zurückbehalten von Proben, 
ihre Nämlichkeit fest; setzt eine Frist für die zweite Grenz- 
übersschreitung (Wiedereingang oder Wiederausgang); trägt 
den Fall im Vormerkregister ein und händigt dem Waren- 
führer ein Begleitpapier, den Vormerk sch ein, aus. 
Wenn es sich um die Einfuhr ausländischer Gegenstände 
handelt, die wiederausgeführt werden sollen, ist außerdem 
Sicherheit für den Zoll zu. hinterlegen. 
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