Full text : Grundriß des deutschen Zollrechts

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Zuerst ist festzustellen, ob der Verkehr auf Rechnung des
inländischen Veredelers oder auf die eines ausländischen Bestellers
 der Veredelungsarbeit geht. Im ersten Falle ist er ein
Eigenv ere d elung s-, im zweiten ein Lohnvered
 e lung s v erk e hr.
Beim Eigenveredelungsverkehr kauft der inländische Veredeler
 die zu veredelnde Ware auf eig ene Rechnung
im Auslande ein und erwirbt somit Eigentum
an ihr, veredelt sie und setzt sie dann nach seinem Gutdünken
 im Zollauslande dort ab, wo Nachfrage besteht. Diese
Art von Veredelungsverkehr ist also für den Veredeler besonders
 vorteilhaft, da ihm in dem Verkaufserlöse die Entschädigung
 für den Arbeitsvorgang selbst, also für die Werterhöhung
 der unveredelten zur veredelten Ware, und außer
dieser Vergütung für seine gewerbliche Tätigkeit noch der
Handels gewinn zufließt. Dafür birgt aber der Eigenveredelungsverkehr
 u. U. auch schwere Gefahren besonders für
d i e inländischen Induftriezweige in sich, die Erzeugnisse von
der Gattung der unveredelten Ware herstellen, da der Veredeler
 seine Rohware bei der ausländischen Konkurrenz kauft
und die inländischen Hersteller insoweit an Absatz verlieren.
Diese Gefahr wird um so größer, je umfangreicher der Eigenveredelungsverkehr
 ist.
Beim Lohnveredelungsverkehr dagegen ist der inländische
Veredeler mit einem Arbeiter zu vergleichen, der gegen bestimmten
 Arbeitslohn einen Arbeitsauftrag, eben die Veredelung,
 für einen anderen ausführt. Dieser andere ist der
ausländische Besteller, der die zu bearbeitende Ware selbst liefert
 oder sie nach seinen Angaben und auf seinen Namen durch
einen Vertreter einkaufen läßt. Hier bl e ib t d er Aus -
län d er während des ganzen Veredelungsvorganges
E ig ent üm e r der Ware. Nach der Veredelung hat der
Veredeler die Ware entweder wieder dem Besteller selbst oder
einem von diesem ausdrücklich bestimmten anderen Empfänger
zuzusenden. Der Lohnveredeler handelt somit nur nach
den ihm von dem Auftraggeber erteilten
Anweisung en, also im Gegensatz zu dem Eigenveredeler
 ohne freies Ermesssen. Der Lohnverkehr ist für den
Veredeler grundsätzlich weniger vorteilhaft als ein Eigenverkehr,
 da er nur die Entschädigung für die geleistete Arbeit
einbringt, während die Verdienstspanne zwischen dem Herstelungas-
 und dem Verkaufspreis – also der Handels -
            
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