fullscreen: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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a) wenn es für öffentliche Zwecke nötig ist; 
b) wenn sie das menschliche Leben äußerlich gefährden; 
c) wenn gesundheitliche Gefahren vorliegen; 
d) wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes zuwider gebaut 
oder umgebaut sind. 
3. Wenn ein Haus unmittelbar am Bürgersteig erbaut wird, so 
muß dieser von dem Erbauer des Hauses mit Bedachung versehen 
werden usw. 
Im September 1900 wurden die Ausführungsbestimmungen zu 
dem Baugesetz veröffentlicht. Da sich aber später ihre Unzulänglich 
keit herausstellte, besonders bezüglich der Bekämpfung der Pest, so 
wurden sie revidiert; im Juli 1907 traten die aus 25 Paragraphen 
bestehenden revidierten Bestimmungen in Kraft. Die Hauptpunkte 
sind diese. 
1. Die bebaute Fläche darf niemals mehr als drei Viertel des 
Grundstücks ausmachen. 
2. Die Häuser an den Straßen dürfen die von dem Distrikt 
vorsteher vorgeschriebene Fluchtlinie nicht überschreiten. 
3. Die Hintergebäude müssen ringsum mit einer freien Fläche 
von mindestens 2 Ken umgeben sein und einen mindestens 1 Ken 
breiten Durchgang nach der Straße besitzen. 
4. Dokazu (an der Sonne getrocknete Erdmasse) darf als Bau 
material nicht verwendet werden. 
5. Die lichte Höhe der Häuser muß mindestens 2 Ken betragen. 
6. Die Fensteröffnungen müssen bei direkter Beleuchtung min 
destens 1 / 10 , bei indirekter Beleuchtung mindestens 1 / 7 der Grund 
fläche des zu erleuchtenden Raumes betragen. 
7. Der Fußboden des Erdgeschosses muß mindestens 2,2 Shaku 1 ) 
von der Erde entfernt sein und die Höhe jedes Zimmers mindestens 
9 Shaku betragen. 
Ferner sind Bestimmungen über Anlage von Küche, Badestube 
und Klosett getroffen, vor allen Dingen aber ist vorgeschrieben, daß 
die Wohnhäuser mit Vorrichtungen gegen das Eindringen der Ratten 
versehen sein müssen. 
*) 1 Shaku = 0,303 m
	        
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