Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

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Zollvorschriften nicht genauer vertraut sind, die strengsste Be- 
achtung vieler Förmlichkeiten zu fordern und Verstöße unter 
empfindliche Zollstrafen zu stellen. Absichtlichen Schmuggel 
fils müsssen auch sie nach der vollen Strenge des Gesetzes 
en; 
Allgemein bestimmt zunächst § 92 V.Z G. für jede Art 
des Reiseverkehrs, daß die aus dem Auslande kommenden 
Reisenden die von ihnen eingeführten und nicht zum Handel 
bestimmten zollpflichtizgen Waren nur mündlich an- 
zumeld en brauchen. Selbst hierzu sind sie nicht unbedingt 
verpflichtet, sondern es steht ihnen frei, „statt einer bestimmten 
Antwort auf die Frage der Zollbeamten nach verbotenen oder 
zollpflichtigen Waren sich sogleich d er Revision zu 
unterwerfen. In diesem Falle sind sie nur für die 
Waren verantwortlich, welche sie durch die getroffenen An- 
stalten zu verheimlichen bemüht gewesen sind.“ Ein Reisender 
also, der bei dem Grenzzollamt auf dem Revisionstisch wort- 
los seinen Koffer öffnet, handelt ordnungsmäßig, auch wenn 
die untere Hälfte des Koffers voll von zollpflichtigen Sachen 
ist. Wenn er aber noch Zigaretten oder andere zollpflichtige 
Waren hinter das Innenfutter des Koffers gesteckt hat, ist er 
wegen unternommener Zollhinterziehung zu bestrafen. 
Die E.Z.O. gibt in den §88§ 17 bis 22 noch eingehendere 
Vorschriften über den Personen- und Gepäckverkehr auf den 
Eisenbahnzollstelen. Im Eis enbahnreis everkehr 
unterscheidet man zwischen H an dg ep ä >, das der Reisende 
im Abteil mit sssich führt, und Reis eg ep ä > oder ein- 
geschriebenem Gepäck, das im Packwagen der dem Personen- 
verkehr dienenden Züge mitgeführt wird. Jenes wird gleich 
beim Grenzeingangsamt in der im vorstehenden Absatze er- 
wähnten vereinfachten Art zum freien Verkehr abgefertigt. 
Das Reisegepäck wird zwar nach Möglichkeit gleichfaüs sofort 
an der Grenze vollständig abgefertigt, doch sieht das Gesetz die 
Möglichkeit vor, es in einem gebundenen Verkehr einfachster 
Art einem anderen Amte zur Schlußabfertigung zu über- 
weisen. Dieses Verfahren ist die Abfertigung auff 
Reis eg ep äckv erz eichnis, die angewendet wird, wenn 
es sich um Durchfuhrgepäck oder um solches zur Abfertigung 
in den freien Verkehr bestimmte Gepäck handelt, das auf dem 
Grenzbahnhof aus irgendwelchen Gründen, meist aus Zeit- 
mangel, nicht völlig abgefertigt worden ist. Alle nach der- 
selben Eisenbahnzollstelle bestimmten Gepäckstücke, die in dieser
	        
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