414 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung"rc.
ein geistvoller Publizist sich einmal über die Dichter der Gegenwart ihm gegenüber
so geäußert habe: „Von Hause aus sind sie fast alle Sozialisten; wird aber mal einer
von einem betrunkenen Arbeiter angerempelt, so sattelt er seine politische Überzeugung
um und wird konservativ." Ob man das nur von modernen Dichtern sagen kann?
Noch weniger freilich werden diejenigen gewillt sein, treue Freundschaft zu
halten, die aus einer ganz anderen Gemütsbewegung heraus bewußt oder unbewußt
ihr soziales Gewissen entdeckt haben: Die große Zahl derer, die heute aus Furcht
vor dem Proletariat und seinem machtvollen Auftreten nach sozialen Reformen
schreien. Man fürchtet für alles und will noch retten, was zu retten ist dadurch, daß
man großherzig einen Teil preisgibt.
Mehr Verlaß scheint auf diejenigen zu sein, die mit dem Proletariat einig sind
in ihrem Widerwillen gegen eine wirtschaftliche Übermachtstellung einzelner, und die
deshalb dem Heerbann des Proletariats ihre Hilfe leihen. Die Wirtschaftslehrer des
18. Jahrhunderts lehrten, daß der Großbetrieb nur in der „Treibhauswärme der
Monopole und der Privilegien" gedeihen könne; die scharfe rauhe Luft des Wett
bewerbes werde dem Großbetrieb wenig günstig sein. Wie gründlich wurde diese
Lehre durch die Wirklichkeit widerlegt! Statt eines Rückgangs erlebte man einen
ungeahnten Aufschwung der Großbetriebe, wenigstens für Handel und Industrie.
Sowohl die neue Produktions- wie die neue Transporttechnik waren dem Groß
betrieb überaus günstig. Jede neue technische Erfindung war eine neue Stütze für
ein immer mächtigeres Emporwachsen der Großbetriebe, und gleichzeitig mit den
großen Unternehmungen nahmen die großen Vermögen immer mehr und mehr zu.
Statt sozialer Nivellierung ergab sich eine viel stärkere Differenzierung, wie das
18. Jahrhundert sie gekannt hatte. Das regte zum Widerspruch an, umsomehr als es
ganz und gar nicht mit der überkommenen Theorie in Einklang zu bringen war. So
sehen wir denn die öffentliche Meinung angeblich im Namen des sozialen Gewissens den
Arbeitern besonders dann beistehen, wenn diese gegen wirtschaftlich besonders Starke
kämpfen, gegen diejenigen, die „Herren im eigenen Hause bleiben wollen", die trotzig
erklären: „Wir wollen nicht verhandeln".
2. Aber Arbeiterschutzgesetzgebung.
Von Heinrich Herkner.
Herkner, Die Arbeiterfrage. 5. Aufl. Berlin, I. Guttentag, 1908. S. 274—280.
Es gibt heute keinen Kulturstaat mehr, in dem die Ordnung des Arbeitsverhält
nisses, wie es dem Geiste der liberalen Wirtschaftsordnung entspräche, durchaus dem
Belieben der vertragschließenden Parteien überlassen bleibt. Ein erheblicher Teil des
Vertragsinhaltes ist vielmehr, namentlich soweit Kinder und Frauen in Frage
kommen, durch zwingende Rechtsnormen ein für allemal festgestellt worden. Da solche
Bestimmungen früher zumeist nur für die Fabrikarbeiter erlassen wurden, pflegte man
sie Fabrikgesetzgebung zu nennen. Im Laufe der Zeit ist aber auch zum Teil die
Arbeiterschaft des Handwerks, der Hausindustrie, des Handels und Verkehrs in das
Bereich der Schutzgesetze einbezogen worden. Man kann daher jetzt von einer
Arbeiterschutzgesetzgebung überhaupt sprechen. Es wäre aber irrtümlich, wollte man
annehmen, daß diese Gesetzgebung den Arbeiter vorzugsweise nur gegenüber dem
Unternehmer zu verteidigen habe, daß sie dem Arbeiter nur Vorteile oder „Wohl
taten", dem Unternehmer nur Schaden brächte. Nicht weniger als den Arbeiter
schützt sie auch den Unternehmer. Beide schützt sie gegen die üblen Folgen des freien
Wettbewerbes. Sie verhindert den Arbeiter, im Konkurrenzkampf seinen Mitarbeiter