Object: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Das Wesen des wirtschaftlichen Imperialismus. 
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sierung geworden. Der Imperialismus drängt zur Ausfuhr von Erzeugnissen 
der Landwirtschaft bei günstigen Ernten und von industriellen Erzeug 
nissen bei maschineller Massenproduktion; in seiner höchsten Entwicklung 
aber zur Ausfuhr von Kapital. 
Der Imperialismus auf wirtschaftlichem Gebiete erfaßt aber auch 
die Einfuhr. Infolge der fortschreitenden Industrialisierung geht der 
Bodenertrag zurück und es entsteht ein im Inlande nicht zu deckendes 
Bedürfnis nach Lebensmitteln für die arbeitende Bevölkerung. 
Auch die Industrie selbst bedarf der Einfuhr von Eohstoffen und 
Halbfabrikaten. 
Die wirtschaftliche Notwendigkeit drängt nicht nur zur Ausfuhr und 
Einfuhr, sondern auch zur Sicherung der Absatzmärkte und Einfuhr 
länder gegen jeden Wettbewerb. Diese Sicherung kann sich sowohl der 
Machtmittel wie der Rechtsmittel bedienen. In den primi 
tiveren Stufen der wirtschaftlichen Ausdehnung überwiegt gegenüber Völ 
kern minderer Gesittung und schon gar gegenüber den noch nicht in die 
Völkerrechtsgemeinschaft auf genommenen Naturvölkern die Ausrüstung 
und Stützung wirtschaftlicher Unternehmungen mit militärischen Macht 
mitteln. Die Gewährung des Schutzes durch Androhung oder An 
wendung der militärischen Gewalt zu Lande oder zur See steht in erster 
Linie. Anfänglich parallel, später aber überwiegend — insbesondere 
nach Aufteilung aller neu zu besiedelnden Länder unter die Großmächte 
—• beginnt das Rechtsmittel des Vertrages ein immer mehr gebrauchtes, 
aber auch mißbrauchtes Werkzeug wirtschaftlicher Eroberung zu werden. 
Das Streben läuft darauf hinaus, die Absatz- und Einfuhrmärkte, teils 
durch Verträge mit ihren politischen Beherrschern, teils durch Verträge 
mit den gefährlichsten Wettbewerbern zu sichern. Der wirtschaftliche 
Imperialismus bedient sich hierbei jener Mittel der Gewalt, die im 
privatwirtschaftlichen Verkehre schon lange vorgebildet und in ihrer 
Gemeinschädlichkeit erkannt sind. Vielfach bildet der Vertrag 
nur die Rechtsform, in der ein durch militärische oder wirtschaftliche 
Übermacht errungener Zustand für längere Zeiten und in bestimmten 
Grenzen festgelegt werden soll. Es mehren sich die Verträge über die 
Abgr 
enzung wirtschaftlicher E influßsphären. Auf Perioden 
friedlicher Betätigung des Ausdehnungsdranges folgen Perioden von 
Kolonialkriegen. 
boweit der wirtschaftliche Imperialismus nicht auf die reine Macht 
entfaltung um ihrer selbst willen zurückgeht, sondern volkswirtschaftlich 
verursacht wird, ist er zum wesentlichen Bestandteil der Großmacht 
politik geworden. Die bereits geschilderte Abhängigkeit von 
Ein- und Ausfuhr bringt es zunächst mit sich, daß bei allen Großmächten 
ein mehr oder minder lebhaftes Verlangen nach wirtschaftlicher Selbst- 
genügsamkeit entsteht. Ja man hat eine relative wirtschaftliche 
Lenz, Der Wirtscliaftskampf der Völker und seine internationale Regelung. 3
	        
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