Buchhaltung und Recht,
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Auch die Frage der Gültigkeit der eingegangenen Geschäfte spielt
hei der Entscheidung darüber, ob sie in die Handelsbücher aufzunehmen
sind, keine maßgebende Rolle. Die kaufmännische Buchführung hat
es in erster Linie mit wirtschaftlichen Vorfällen zu tun. Sie knüpft
an die Tatsache an, daß der Abschluß eines Handelsgeschäftes stattge
funden hat, und daß es in dessen Vollziehung zu einem Austausch von
wirtschaftlichen Gütern gekommen ist, der für den einen der Beteiligten
«inen Ausgang, für den anderen einen Eingang von Vermögenswerten dar
stellt. Nur über die tatsächlich eintretenden Änderungen iro Vermögens
stande haben die Handelsbücher Aufklärung zu geben, nicht aber darüber,
°b die ihnen zugrundeliegenden Geschäfte rechtlich wirksam abge
schlossen waren. Wollte man in dieser Beziehung einen Unterschied
Machen zwischen rechtsbeständigen Verträgen und solchen, die nach den
Bestimmungen des bürgerlichen Rechts als nichtig anzusehen sind oder
der Anfechtung unterliegen, so wäre damit die gesetzliche Buch
führungspflicht auf unsichere Grundlagen gestellt, und es hinge
fetzten Endes von der subjektiven Auffassung des Kaufmanns über die
Rechtsfrage ab, ob ein Geschäftsvorfall zur Eintragung käme oder nicht.
Die Kreditversicherungsgeschäfte, um die es sich handelt, waren für
die Beurteilung des Vermögensstandes der Firma des Angeklagten von
grundlegender Bedeutung. Ihre völlige Außerachtlassung in den
Bandeisbüchern hinderte nicht bloß die Gewinnung einer zutreffenden
Vermögensübersicht, sondern machte auch die Bilanzen der Gesellschaft,
die von den durch jene Verträge herbeigeführten Vermögensverschiebungen
ebenfalls nichts enthielten, so fehlerhaft, daß sie wegen dieses Mangels
überhaupt nicht als Bilanzen im Sinne des Gesetzes angesehen werden
konnten.
Die von uns seit dem Erscheinen dieses Buches (1909) ver
tretenen Grundsätze finden in dem zitierten Urteil ihre volle
Bestätigung. Die unten (S. 177 et) erwähnte Ergänzung der Bi
lanz hätte genügt, den Anforderungen an eine ordentliche Buch
führung zu genügen x ).
g) Der EigentumsvorbehaÜ als Rechtsanspruch aus den Neben
abreden läßt sich kontenmäßig nicht zum Ausdruck bringen.
Die wirtschaftliche Zugehörigkeit der verkauften Ware beginnt
Beim Käufer mit dem Eingang der unter Vorbehalt gekauften
Ware, die rechtliche Zugehörigkeit geht erst später auf ihn über.
Macht der Verkäufer von diesem Vorbehalt Gebrauch, z. B. im
Konkursfalle des Schuldners und Verzicht des Konkursverwalters
auf Erfüllung des Vertrages, werden die Waren als Rücksendung
gebucht. Der Verkäufer wird seine Forderung als besonder^
*) Vgl. auch meine „Unternehmungsrisiken“, S. 48.