Full text: Studies in securities

VII 
DIE GRÜNDUNGSUNTERNEHMERSTÄDTE 
DES 12. JAHRHUNDERTS 
Ob nicht die Forschung darin noch 
weiter kommen wird, daß sie bei den 
älteren Städten zuwandernde Kaufleute 
als vielleicht wichtigsten Bestandteil der 
‚primären Stadtbildner‘“ erkennt; daß für 
die Entstehung der Stadt im wirtschaft- 
lichen Sinne solche Zuwanderung oft den 
ausschlaggebenden Faktor bildete? 
H. Bächtold 
Unter‘) Gründungsunternehmerstädten verstehe ich jene Städte, 
bei deren Entstehung die Tätigkeit einer Gruppe von Unternehmern bürger- 
licher Lebensführung entscheidend mitgewirkt hat. Ich brauche hier kaum 
hervorzuheben, daß in den älteren Jahrhunderten deutschen Städtewesens 
für Städte solcher Art kein Platz war. Wirtschaftlich wuchsen jene aus 
bescheidensten Anfängen heraus, um die Bedarfsbefriedigung großer, meist 
kirchlicher Grundherrn und ihres Anhangs zu ergänzen, über die Leistungen 
der Grundherrschaften selbst hinaus, Der wirtschaftlich führenden Stellung 
des konsumierenden Grundherrn entsprach seine Führung auf politischem 
und verfassungsrechtlichem Gebiete, In den sogenannten ottonischen Privi- 
legien kommt es deutlich zum Ausdruck, daß die durch sie erreichte Macht- 
erweiterung öffentlich rechtlicher Art den Stadtherrn, nicht etwa den 
Städten als Stadtgemeinden zufällt. Stadtherrlich blieb auch weiterhin die 
Führung; es war selbstverständlich, daß jede Stadt ihren Herrn hatte. Aber 
seit den Tagen Heinrichs IV. erfahren diese Stadtherrn zum ersten Male, daß 
die Bevölkerung ihrer Städte etwas ist, das zu kräftigen, einheitlichen 
Willensäußerungen fähig ist, die unabhängig von den Stadtherrn, wenn nicht 
gar gegen sie erfolgen. Es beginnt der bekannte Prozeß der wirtschaftlichen 
und politischen Emanzipation der städtischen Bevölkerung vom Gängel- 
hande herrschaftlicher Führung. Unter Heinrich IV., ebenso noch unter 
Heinrich V. führt diese Bewegung die Städte auch als politische Faktoren 
an des Königs Seite; es ist vielleicht eine der verhängnisvollsten Wirkungen 
der Wahl von 1125 gewesen, daß unter Lothar die Fortsetzung einer Politik 
solcher Art dem König unmöglich war und wegen seiner Stellung zu den 
bischöflichen Stadtherren unmöglich sein mußte. Ähnliches gilt von der 
Mehrzahl seiner nächsten Nachfolger. Die Folge war, daß die notwendige 
Auseinandersetzung zwischen den Stadtherrn und den politischen Forde- 
rungen der mündig gewordenen städtischen Bevölkerung zuungunsten der 
letzteren verschleppt und verschärft wurde; erst das beginnende 13. Jahr- 
164
	        
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