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'Zweiter Teil. Lande!. V. Landelsünternehmung rc.
erschlossenen fernen Wcltgegenden, namentlich mit Indien und dem malayischen Archipel,
kaum zu trennen von kleineren oder größeren kriegerischen Aktionen, und er mußte daher
eine materielle Macht entfalten, die über die Kräfte einzelner Unternehmer hinausging,
zumal jeder einzelne durch das große Risiko und die langsame Abwickelung einer über
seeischen Operation sich abgehalten fühlen mußte, ein sehr bedeutendes Kapital darin
einzusehen. Zuerst vereinigten sich die Unternehmer solcher gewagten Expeditionen zu
sogenannten regulierten Gesellschaften, in denen jeder Teilnehmer seine Geschäfte
für sich machte, alle aber sich einer gemeinschaftlichen Ordnung unterwarfen, Beiträge
für gemeinschaftliche Zwecke leisteten und nach außen hin eine achtunggebietende Ein
heit bildeten.
Das Vorherrschen monopolistischer Tendenzen in Verbindung mit dem kriegerischen
Charakter der älteren Kolonialpolitik aber führte bald zu der Schaffung privilegierter
Gesellschaften mit beschränkter Lustbarkeit der Mitglieder, den Vorgängern der neueren
Aktiengesellschaften. Gegenwärtig sind im allgemeinen die Gründe, die früher zugunsten
des Landelsbetriebs durch Aktiengesellschaften sprechen konnten, nicht mehr wirksam.
Die Privatunternehmung ist nunmehr im Stande, ihre Geschäftstätigkeit auf die fernsten
Weltgegenden auszudehnen, da nirgendwo dazu ein großer Apparat erforderlich ist,
überall bereitwillige Vermittler zu finden sind, und Dampf und Elekttizität die Dimensionen
der Erde in wirtschaftlicher Beziehung so außerordentlich verringert haben. Gegen
Einzelunternehmungen aber mit bedeutendem Kapital — und an solchen fehlt es im
Welthandel heutzutage sicherlich nicht — und mit voller Bewegungsfreiheit und Initiative
werden konkurrierende Aktien-Landelsgesellschaften der Regel nach gewiß im Nachteile
sein. Zweckmäßig dagegen mag sich diese Form noch erweisen, wenn nicht ein unmittel
barer eigener Landelsbetrieb seitens der Gesellschaft beabsichtigt wird, sondern nur
Beteiligung an den Operationen selbständiger Unternehmer durch Gewährung von
Kredit, Kommanditierung oder auf andere Weise.
3. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft.
Von Karl Rathgen.
Rathgen, Aktiengesellschaften. In: Wörterbuch der Volkswirtschaft, herausgegeben von
Elster. Bd. Jena, Gustav Fischer, »8g8. S. 53—56.
Mit der modernen Großunternchmung in Industrie und Verkehr dehnt sich die
Aktiengesellschaft immer weiter aus, auf neue Zweige des Wirtschaftslebens, wie auf
neue Länder. In den Vereinigten Staaten, wie in den großen Siedelungskolonien
Englands findet sie umfassende Anwendung, und in ganz fremden Kulturgebieten, wie
Indien und Japan, dehnt sie sich rasch aus.
Die Bedeutung der Aktiengesellschaft als Form der Unternehmung
liegt zunächst in ihrer Dauer. Störende persönliche Verhältnisse, welche die Einzel
unternehmung in ihrem Bestände beeinträchtigen, sind hier ausgeschieden. Der Fort
bestand des Unternehmens, umso wichtiger, je größer es ist, je mehr Personen mit ihren»
Erwerb darauf angewiesen sind, ist unabhängig geworden von der Einzelperson. Daher
bewährt sich die Aktiengesellschaft auch am besten da, wo der Zweck des Unternehmens
ein dauernder, gleichbleibender ist, wo ein großes Kapital endgültig einem bestimmten
Zwecke zugeführt ist, wo das Kapital vorwiegend stehendes ist, wie bei den großen
Transportunternehmungcn, Känalbauten, Noten- und Depositenbanken. Die Dauer des