Full text: Finanzwissenschaft

Erstes Buch. 
Finleitende Lehren. 
I. Abschnitt. 
Grundbegriffe. 
Staatsbedürfnisse und Staatshaushalt. Alles Be- 
stehende besteht durch Kräfte. Die Aufwendung von Kraft als 
Lebensenergie ist Opfer. Opfer aber müssen bestimmten Zwecken 
dienen. So muß auch der Staat, der die Opfer der Staatsbürger 
in Anspruch nimmt, seine Zwecke haben. 
Die tiefsinnigste Untersuchung über das Wesen von Staat und 
Gesellschaft führt kaum weiter als zu dem naiven Ausdruck der 
Schöpfungsgeschichte: es sei nicht gut, daß der Mensch allein sei. 
Der Mensch gehört zu den in Gemeinschaft lebenden Wesen. 
Aristoteles drückt dies naturwissenschaftlich und gewissermaßen 
teleologisch in der bekannten Erklärung aus: Der Mensch ist ein 
‚soziales Tier. Aristoteles fügt dann weiter hinzu, daß es zwei 
Grundformen des sozialen Verbandes gebe; Mann und Frau, Herr 
und Diener. Verhältnisse der Nebenordnung und Unterordnung, 
‚das eine beruht auf Vertrag, das andere auf Macht. Auch der 
Staat beruht mit seinem Reichtum der Beziehungen auf Neben- 
und UÜberordnung, auf Familien- und Machtverhältnissen. 
Aus den Primordialzellen des sozialen Seins entfaltet sich im 
Laufe der Zeit durch Differentiation und Integration das staatliche 
Gemeinwesen mit seiner „Fülle der Gesichte“. Der Staat, jenes 
wunderbare, materiell und geistig komplizierteste Gefüge, jenes 
höchste, bis an die Vorstufe der Menschheit heranreichende soziale 
Gebilde, in welchem sich der Einzelne und das Ganze, deren Inter- 
essen und Rechte in höchster Harmonie vereinigen, hat im Laufe 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.
	        
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