Erstes Buch.
Finleitende Lehren.
I. Abschnitt.
Grundbegriffe.
Staatsbedürfnisse und Staatshaushalt. Alles Be-
stehende besteht durch Kräfte. Die Aufwendung von Kraft als
Lebensenergie ist Opfer. Opfer aber müssen bestimmten Zwecken
dienen. So muß auch der Staat, der die Opfer der Staatsbürger
in Anspruch nimmt, seine Zwecke haben.
Die tiefsinnigste Untersuchung über das Wesen von Staat und
Gesellschaft führt kaum weiter als zu dem naiven Ausdruck der
Schöpfungsgeschichte: es sei nicht gut, daß der Mensch allein sei.
Der Mensch gehört zu den in Gemeinschaft lebenden Wesen.
Aristoteles drückt dies naturwissenschaftlich und gewissermaßen
teleologisch in der bekannten Erklärung aus: Der Mensch ist ein
‚soziales Tier. Aristoteles fügt dann weiter hinzu, daß es zwei
Grundformen des sozialen Verbandes gebe; Mann und Frau, Herr
und Diener. Verhältnisse der Nebenordnung und Unterordnung,
‚das eine beruht auf Vertrag, das andere auf Macht. Auch der
Staat beruht mit seinem Reichtum der Beziehungen auf Neben-
und UÜberordnung, auf Familien- und Machtverhältnissen.
Aus den Primordialzellen des sozialen Seins entfaltet sich im
Laufe der Zeit durch Differentiation und Integration das staatliche
Gemeinwesen mit seiner „Fülle der Gesichte“. Der Staat, jenes
wunderbare, materiell und geistig komplizierteste Gefüge, jenes
höchste, bis an die Vorstufe der Menschheit heranreichende soziale
Gebilde, in welchem sich der Einzelne und das Ganze, deren Inter-
essen und Rechte in höchster Harmonie vereinigen, hat im Laufe
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.