Die Verstaatlichung der Bergwerke.
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Vor allem ist es ferner notwendig, die Lage der Berg
arbeiter zu verbessern. Es wird möglich sein, wenn
durch billige Ablösung der Wert der „Gerechtsame,,, wie
man hier die Grundrente nennt, gesunken ist, einen Teil
derselben den Bergarbeitern als Erhöhung ihres Lohnes
zukommen zu lassen. Wir wollen nicht gerade sagen, daß
der Lohn absolut zu gering sei; aber relativ ist er nicht
einmal ein auskömmlicher, sowohl gegenüber den in die
Höhe getriebenen Kohlenpreisen, als ganz besonders im
Verhältnis zu den Preisen der Lebensmittel, Mieten usw.
Hier wird auch für die Bergarbeiter ihre volle Solidarität
mit den Lebensinteressen aller Volkskreise zum Ausdruck
kommen; hier wie überall heißt es: Einer für alle, alle
für einen. Der sinkende Zinsfuß, die sinkende Grundrente,
auf die durch vorsichtige Rückkehr zum Freihandel durch
Übernahme des Grundkredites auf den Staat usw. noch
weiterhin zu wirken ist, werden den Bergarbeitern in
direkt höhere Vorteile bringen, als es direkt die Lohner
höhung vermag. Nichts Treffenderes aber als die Lage der
Bergarbeiterbevölkerung heute und in Zukunft kann zur
Kritik jener Bodenreformbestrebungen herangezogen werden,
welche glauben, daß die Grundrente im Reformstaate noch
steigen werde. Wenn der, sagen wir, Preis der Bergwerke,
des Ackerlandes, des Hausgrundes usw. noch weiter stiege,
wo sollte dann wohl ein Lohn für diese Arbeiter, welche
lediglich Naturprodukte an das Tageslicht holen, festzusetzen
sein, der irgendwie auskömmlich wäre! Nun, derartige Ge
danken sind so töricht, daß sie einer Widerlegung eigent
lich gar nicht einmal bedürfen. Was es im übrigen mit
der Verteilung der vom Staate eingezogenen, in der Vor
stellung so enorm emporgeschnellten Grundrenten für eine
Bewandnis haben würde, können wir heute im kleinen an
■der sogenannten lex Huene sehen. Es würde die reine
Ochlokratie entstehen, denn der Faullenzer hätte ja in