Berfand- und Zokvorfehriften {m Berfehr mit dem Ausland
5, Auflage vom November 1927. a
fs ; . ur
abagefchloffen am 27. Januar 1928. . f A
Seite 18: Offtpreuken.
Die Berwendung von Jrachtbriefen, bei denen „im
Verkehr zmwifchen Oftpreußen und dem Übrigen Deutfchland
af.“ nur haudfchriftlich oder bei denen unter dem Worte
‚zsrachtbrief“ der Vermerk in Schreibmafdhinenfchrift einzefütagt
ift, ift fortab in Berfchr mit Oftpreußen nicht mehr
uläfig.
Seite 22: Finnland.
Heute Faffung des Wbfjages:
Zolipflidtige Brieffendungen:
Sin Verkehr mit Finnland jind fortan gefehloffene Briefe
({aud Wertbriefe) mit zollpflichtigen: Inhalt zugelajien.
Die Sendungen mitffen mit dem vorgefchriebenen grünen
Zollzettel gekennzeichnet werden. Bevor ein Derarttiger
Brief an den Empfänger ausgehändigt wird, fol die Poft
diefen an die Zollbehörde zur Berzollung befördern. Die
Abgabe fir die durch die Poft vermittelte Verzollung von
Briefen mit zollpflichtigen Geagenitäuden beirägt 3 Wark
30 Wenn Fiir jeden Brief.
Seite 28: Grokbrifannien.
Zullabfertigung durch Spediteure:
Um jede Verzögerung in der Beförderung der Waren zu
vermeiden, beustigt der Spediteur neben der Faktura des
Abfjenders, die für die Verzollung in England Bermendung
findet, auch eine Zollautorifation des Smpfängers8, Dd. Dh.
jeine rechtSgültige und unterfOriebene ESrflärung, daß der
Spediteur berechtigt fei, in feinen Naynıen die Berzollung
durchzuführen. €3 wird alfo in jedem Falle, wo eine dDerartig
generelle Zollautorifation -— auSgeftellt auf Den
betreffenden Spediteur — bei dem englifjchen Singangs$-‚ollanıt
uch nicht hinterlegt ijt, notwendig, eine derartige
Erflärung an den Spediteur einzufenden, Falls Der
Empfänger auf die Anforderung des SpediteurS dieje Zollautorijation
nicht unverzüglich einfendet, fo ft eine Ber-‚daeruna
Nicht zu Vermeiden.
Seite 33- Halien.
(€ ift unter „Hechnungen“ zu ergänzen:
Poftpafeten braucht eine Hechnung uiOht mehr beigefügt
jut werden, Dagegen ift fie bei Poftfradhtjtücden erforderlich.
Unter „Begleitpapieren zu Poftjendungen“ Yt an Stelle
von „1 Mechuunag“ zu feßen: „bei Boftfrachtitüicken 1 Mech-LEN
Seite 41: Niederlande.
Barendeflarationen: N n
Entjprechend den niederländifchen Zollvorfchriften müiffen
Einfuhrfendungen von in hHolländifcher Sprache verfaßten
Warendeklarationen (Generakflaring) begleitet fein, Die
auf für Ddiejen Zwed vorgejehenen Hormularen aus-Beftellt
fein muß. Wenn dieje Deklaration vom Empfänger
1icht rechtzeitig vorgelegt werden kann, fo i{ft fie vom HbO-’enbder
dem Xrachtbrief beizufliagen.
Seite 45: Borfuagal, a.
Zu „RR Sfafturen‘“: | . . .
EEE der Konfulatsfakturen ft folgendes
3 beachten:
€$ it nur das anıtlicdhe Formular.zbenuBell, ..
Sie onfulatsfakturen müffen in portfudielicher, fFramn-‚Öftfcher,
englifcher, fpanifcher oder itakienifcher Sprache
efdriehben fein.
Die Konfulatsfaktura i{t in Drei gleidhlautenden CSrem-Maren
augszufjertigen und ordnunasSagemäß vom BVBerlader
at unterfcreiben,
ie Spalten miüffen ausgefüllt und jämtliche Angaben
jemacht fein. ;
„ le Konfulatsfakhuren müffen legbar mit Tinte oder
nit Schreibmafchine und ohne Kehler oder irgqendivelche
Menderungen gefchrieben fein.
Yon den drei Eremplaren wird Das geftempelte
Original an die Zollbchörde Des BeftimmungsSHajeng geandt,
bag Duplikat dem Verlader ausgehändigt und Das
Yriplitat mird im Konfulat aufbewahrt.
Konfulatafakturen über Waren nach Portugal, den
Azoren und Madeira können nur von Konful des BercHiffungsShafen3
vifiert werden, gleichgültig, welches bie
Serkunft der Ware ijt. Sollen die Waren auf dem Wege
mgeladen merden, {fo ft das VBijfum von dem Konfuk des
egten UnıfavehafenzZ zu erteilen.
Alle Konfulatsfakturen miüjffen zwei Zage vor SEreihung
des Vifums eingereicht werben. Werden fie an
‚inem Sonnabend eingereicht, fo werden fie am folgenden
Dienstag zurückgegeben. Ein Beleg über das SCingangs-Jatımm
und die Auglieferung der Konfukatsfaktura wich
em Muntraaiteller überreicht. Bezüglich Der Konfulats-‘aftırren
jür die Azoren und Madeira müffen Diefe vom
Berlader mindeftenz 24 Stunden vor Abgang des Dampfers
ingereicht werden, damit die Originale dem Kapitän mitjegeben
werden können. Im andern Halle werden die
Yafturen auf Koffen dez Verlader3 durch die Bolt gefandt,
Die Aonfulatsfakturen Über auf dem Land-, Luft oder
Boftiveae verfandten Waren werden {tet3 Durch die Poft
jefandt.
Die Originale der Konfulatöfakturen, welche bei Klajerung
des DampferS fertig find, werden dem Kabitän
nitgegeben. In diefem Falle wird dem VBerlader der auf
yieje Kakturen bezahlte Portobetrag zurücvergütet,
68 wird feine Ronfulatsfaktura zur VBifierung auge:
wunumen, menn mehr als 10 Tage feit der Klarierung des
»ie Ladung übernehmenden Schiffes verftrichen find.
Konfulatsfakturen find nicht erforderlich für Sen:
ungen, deren Wert E3cuDo3 22 $ 50 Gold (— 103,50 RM}
1icht überichreitet.
ton ulatsgebühren:
Die Gebühr für Beglaubigung von Konfulatsfakturen Dbe-‚xägt
für Sendungen auf dem Seeweg ab 1. Februar 1928,
äir Sendungen auf dem Yand- oder Yuftmea und für Boftjendungen
ab 1. Sanızar 1928;
3 Proz. des Wertes, mindefjtens SSc. 2 $ 25; für bejimmte
Lebensmittel und RKRohftoffie % Proz. vom
Wert; für Tranfit-, Wiederausfuhr- oder Umladeiendunaen
MM Vroz. vom Wert.
Seite 55: Tichehoflowatkei,
Inter Frachivorfchriften {ft im erften Nbfag der le
‚u ftreichen und dafür zu feben: 8 lebte Sag
Der Abjender hat im Frachtbrief den Befirderungsw
zur Angabe der Srenzübernanasftatior S ;8
Staat vorzufchreiben. | bon Staat zu