Bulgarien
Bulaarien.
Bertragsverhältnis: .
Meiftbegiünftigung auf Grund des Notenmechfel® Zur
Regelung der Deutfch-bulgarifhen HandelS- und Wirtfchaft$-
beziehungen vom 19. Nebruar 1921. Wbolauf 3 Monate nach
Ründiauna.
3ölle:
Hauptfächlich Sewicdhtszölle neben einigen Maß- und Stück
zöllen und Wertzöllen. Die Zahlung der Zölle ijt in Gold
vorgefchrichen, bei Zahlung in Babierwährung wird ein
Aufaeld erhoben,
Deutfiche Konfulate: -
Sofia (G), Burgas (V), Ruftfehuk (V), VBarna (K).
Zofta (K), BGabrowa (VK).
dei
unftSbezeichnung:
Rorfdhriften über die Bezeichnung des HerkunftslandesS auf
en vom Auslande nach Bukgarien ‚eingeführten Waren
yeftehen auf Grund des HandelS- und HJuduftriemarken-
jefeBe3S vom 13. Januar 1904 nur für die nachftehenden
Karen: Koqnaf, Wein, Liksre, Tinte, Siegellad, Kleb-
zJummi, Zünbdhölzer, Betroleum und Zwirn. Bei alten
ınderen Waren ijt die Bezeidhnung des GHerkunftskandes
ıuur dann erforderlich, wenn die Ware eine Auffchrift
‚Marke oder Zeichen) trägt, die den Anfchein erweden Fanı,
aß e8 fi um ein einheimifhes CErzeugnig handelt, wie
;. B., wenn die bom Ausiand Lommende Ware die Firma
5e8 bulaarifchen Emyfänaer38 alz GanvdelZSauffichrift trägt.
Sefchäftsfprache:
Bulgarifh., €3 kann auch Deutfch, ebtl, franzöfiidh or-
reibondiert werden.
Berfandvorfchriften.
Begleitpapiere zu Bahnfendungen:
1 intern. Frachtorief nebft Duplitat (deutfcher Bordruck),
2 franz. Zolldeflarationen, 1 fitatijtifcher Anmeldefchein,
Rechnung (doppelt).
Begleitpapiere zu Loftfendungen: .
1 intern, Pafetadrefkarte, 2 franz. Zolinhaltserflärungen,
L itatiftifcher Anmeldefchein, Rechnung (doyyelt).
Srachtvorfchriften: .
Sendungen fönnen mit durcHgehendem internationalen
Srachtbrief aufgegeben werben. Der Abfender hat im
FrachtOrief den Beförderungsmeg dur AnfühHrung der
Srenzitbergangsftationen von Staat zu Staat vorzuichrei-
ben. Für die Frachtbriefangaben und Erklärung des MAb-
lenderS find Iateinijche Schriftzeichen anzuwenden. Teil:
[ranfaturen find nur bis zur Grenze des Verfandlandes
oder bis zu einer weiter gelegenen Landesarenze zugelaffen,
bei Vorfchreibung eines direkten Verbandstarif3 jedoch nur
bi8 zu der Nebergangsftation, in ber der vorgefchriebene
Berbandstarifabfchnitt beginnt oder endiat. Die Bor-
Hreibung der Bezahlung einer beftimmten Summe {it micht
juläffig. Der Beitrag der Nacdhnahmen i{t in der Währung
e8 Verfandlandes anzuachen.
Boftpafete
merbden mie gewöhnliche Sendungen behandelt.
Berpadung von Roftpaketen:
ls Verbacung find feite Holzkiften, Säcke, Pad- oder
Wachskeinmwand, DOeltuch, Delpacpapier, Wach2- oder Teer-
Japier, Zellftoffpapier, Wellpapier oder ähnliche hHaltbare
Stoffe zu verwenden. Aukerdem müffen die Pakete gehörig
gerfehnlirt und verbleit oder mit befonder8 Haltbarem
ZieageNlacd ausreichend verfiegelt fein.
Urfprungszeugniffe:
Sind zurzeit nicht erforderlich.
Kednungen:
Den dbulgarifjhen Zowlbehörden find bei der Zollabfertigung
don Waren zwei Fakturen (Original und AWbichrift) vorzu-
legen. Da3 Original erhält der Warenempfänger nach er-
folgter Berzollung zurüc, während die Abfchrift, die vom
Warenempfänger felbit angefertigt fein kann, im 3Zollamt
zu ftatiftifchen Zwecen verbleibt. Die Rechnungen müffen
2nthalten: die Mengen, den Preis, den Urfprung, die Art
und die Marken der verkauften Waren, inZbefondere auch
zenaue Angaben über dagZz Bruttv- und Nettogewicht der
zinzelnen Sendungen, mie auch der verjchiedenen Waren.
Bei Stoffen muß die Zahl der Fäden (Einfhlag und Zettel)
im einem Quadrat mit 5 Millimeter Seite ausdrüclihH in
der RecHnung aufgeführt fein. Die Beglaubigung feitens
des RKonfulat2 it nicht erforderlich.
3ollvorichriften.
SoNlvorfdiriften für Muiter:
Sollfrer Und: .
Warenproben die nur als folche dienen fönnen, ferner
mit der Bolt angefommene Gegenitände. deren Roll ein
Qein nicht überiteiat
Mufter im Vormerkverfahren: N
Die bei den Zollämtern zur Sinfuhr augelaficnen Waren
fönnen auf Wunich - wieder ausgeführt werden, falls noch
nicht 6 Monate feit dem Tane der Sinfuhr verfloffen find.
Solche Waren find vom Zoll, der Verzehrungsiteuer und
der Gemeindeftener frei und unterlienen nur der Lagere
jebiühr, der Matiltiichen Gebühr, der Aprogentigen AWbgabe
iowie fonftigen Steuern Wer irgendwelche Waren aus dem
Auslande nach Bulgarien einführt, um fie auf den Meffen
ınd Märkten zu verkaufen, oder He als Multer zu benußen,
muß dies, falls er fich das Mecht vorzubehalten wünfcht, Die
ıiht verkauften Waren ohne Entrihtung des Zolles zurück:
ıchen zu_lafen. in der Deklaration vermerken, Daraufhin
verden Sienel von den Zollämtern angelegt, oder cS wird
än ausführlides Verzeichnis der Waren annefertiat. oder
8 werden Multer davon zurüdhehalten die von beiden Teilen
nit Siengeln au vberfehen find. Die Waren werden freigegeben,
urchdem die dafür zu entrichtenden Boll= und anderen Ge=
yıbren durch Aoution fichergeltellt find. Derartige Waren
ind bei der Nücfendung von den ZoMämtern einer Unter:
uchuna au unterziehen. der als Sicherheit hinterlegte Betraa
{it nur für die Waren zurüdauerftatten, deren Rlomben und
Zienel fich al8 unbverlekt ermeifen oder die dem betreffenden
BRerseichnis und den Multern entfprechen. Die Mücfenduna
jer Waren fomwie die Rücdaabe der hinterlenten Sicherheit
kann audı dureh andere Anlämter erfolaen, wenn die Näm-
lichfeit der Ware Feitaeftellt mird. Indeffen it hierau be:
iondere Senechmiaung des Finanaminifter8s erforderlich.
Mufiter im NReifeverfehr: |
Yusländiiche RNeifende Haben eine genaue LQiite über die mit:
xeführten Multer dem Singangszollamt vorzulegen, . Die {fo
bezeichneten Multer merden dlombiert und gegen Hinter.
leauna des darauf entfallenden AoNbetranes dom Roll befreit
Der hinterleate Betrag wird zurüderitattet, wenn die Multer
innerhalb eine8 Sahre8 wieder ausaeführt mwmerden.
Muiter in Briefen:
Seichloffene Briefe mit azollpflidhtigem Inhalt find zuläflig
Sm Verkehr mit Bulaarien find auch Wertbhriefe und Warenz
vroben mit zollpflichtigem Inhalt zugelafien MWarenproben
yiefer Urt dürfen jeboh nur mäkigen GandelSwert haben und
nüflen mit dem bvorgefchriebenen arünen Bollzettel getenn:-
seichnet werden ®