Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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keiten. Die Kolonien können einmal durch Verträge gebunden wer 
den, denen sie die Zustimmung verweigert hätten, soweit ihre 
eigenen Interessen in Frage kommen. Das ist z. B. bis zu einem ge 
wissen Grade beim Abschluß der englisch-japanischen Allianz der 
Fall gewesen, die die von den Kolonien verfolgte antiasiatische Ein 
wanderungspolitik zu beeinträchtigen schien. Daher ist auf der 
letzten Reichskonferenz beschlossen worden, die Kolonien möchten 
tunlichst vor dem Abschluß internationaler Verträge gehört werden. 
Soweit es sich um Abmachungen wesentlich wirtschaftlicher Natur 
handelt, wird die Erfüllung dieses Wunsches nicht auf unüberwind 
liche Schwierigkeiten stoßen. Bei rein politischen Verträgen ist 
zwar eine rechtzeitige Fühlungnahme mit den Tochter Völkern wohl 
möglich; es ist aber, solange sie Reichsteile sind, ausgeschlossen, 
daß sie sich der allgemeinen Reichspolitik nur von Fall zu Fall 
fügen. Die Kolonien haben örtlich bestimmte auswärtige Interessen. 
Australien und Neuseeland schenken der japanischen Frage große 
Aufmerksamkeit; Kanadas auswärtige Politik wird im wesentlichen 
durch die Rücksicht auf den nordamerikanischen Nachbar beeinflußt; 
diejenige Südafrikas, abgesehen von seinen Grenzbeziehungen zu 
deutschen, portugiesischen und belgischen Kolonien, durch seine 
Lage an einer der großen Weltverkehrsstraßen. Alle drei kolonialen 
Gruppen sind nur in geringem Maße an der eigentlichen, euro 
päischen Politik interessiert. Sie würden aber, da sie zweifelsohne 
britisches Reichsgebiet darstellen, fast automatisch in den Strudel 
eines europäischen Krieges gezogen werden, dessen Ursachen und 
Zweck sie vielleicht nicht begreifen. Sie können eine Politik, die zu 
einem solchen Kriege führt, nicht verhindern; die Kriegserklärung 
ist vielleicht die erste Kunde, die sie von der Entstehung eines Kon 
fliktes erhalten . Diese Sachlage legt den Tochtervölkern eine Ver 
antwortlichkeit auf, die durch keine entsprechende Mitwirkung ge 
mildert wird. Um diesen Folgen zu entgehen, haben kanadische 
Staatsmänner eine Theorie entwickelt, die die Teilnahme an der aus 
wärtigen Politik des Mutterlandes im Kriegsfälle ins Belieben der 
Kolonien stellt: «Wir halten uns nicht für verpflichtet, an jedem 
Kriege teilzunehmen, und unsere Flotte kann nicht in allen 
Fällen herangezogen werden.» Die auswärtige Politik des Reichs 
soll dem Mutterlande, dem «hauptsächlichsten Teilhaber der 
Familie, überlassen werden, der gelegentlich nur einen Teil der
	        
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