Die Organisation des britischen Weltreichs.
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keiten. Die Kolonien können einmal durch Verträge gebunden wer
den, denen sie die Zustimmung verweigert hätten, soweit ihre
eigenen Interessen in Frage kommen. Das ist z. B. bis zu einem ge
wissen Grade beim Abschluß der englisch-japanischen Allianz der
Fall gewesen, die die von den Kolonien verfolgte antiasiatische Ein
wanderungspolitik zu beeinträchtigen schien. Daher ist auf der
letzten Reichskonferenz beschlossen worden, die Kolonien möchten
tunlichst vor dem Abschluß internationaler Verträge gehört werden.
Soweit es sich um Abmachungen wesentlich wirtschaftlicher Natur
handelt, wird die Erfüllung dieses Wunsches nicht auf unüberwind
liche Schwierigkeiten stoßen. Bei rein politischen Verträgen ist
zwar eine rechtzeitige Fühlungnahme mit den Tochter Völkern wohl
möglich; es ist aber, solange sie Reichsteile sind, ausgeschlossen,
daß sie sich der allgemeinen Reichspolitik nur von Fall zu Fall
fügen. Die Kolonien haben örtlich bestimmte auswärtige Interessen.
Australien und Neuseeland schenken der japanischen Frage große
Aufmerksamkeit; Kanadas auswärtige Politik wird im wesentlichen
durch die Rücksicht auf den nordamerikanischen Nachbar beeinflußt;
diejenige Südafrikas, abgesehen von seinen Grenzbeziehungen zu
deutschen, portugiesischen und belgischen Kolonien, durch seine
Lage an einer der großen Weltverkehrsstraßen. Alle drei kolonialen
Gruppen sind nur in geringem Maße an der eigentlichen, euro
päischen Politik interessiert. Sie würden aber, da sie zweifelsohne
britisches Reichsgebiet darstellen, fast automatisch in den Strudel
eines europäischen Krieges gezogen werden, dessen Ursachen und
Zweck sie vielleicht nicht begreifen. Sie können eine Politik, die zu
einem solchen Kriege führt, nicht verhindern; die Kriegserklärung
ist vielleicht die erste Kunde, die sie von der Entstehung eines Kon
fliktes erhalten . Diese Sachlage legt den Tochtervölkern eine Ver
antwortlichkeit auf, die durch keine entsprechende Mitwirkung ge
mildert wird. Um diesen Folgen zu entgehen, haben kanadische
Staatsmänner eine Theorie entwickelt, die die Teilnahme an der aus
wärtigen Politik des Mutterlandes im Kriegsfälle ins Belieben der
Kolonien stellt: «Wir halten uns nicht für verpflichtet, an jedem
Kriege teilzunehmen, und unsere Flotte kann nicht in allen
Fällen herangezogen werden.» Die auswärtige Politik des Reichs
soll dem Mutterlande, dem «hauptsächlichsten Teilhaber der
Familie, überlassen werden, der gelegentlich nur einen Teil der