Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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pnui'e ist vorgeschrieben. Die Landeszentralbehörden können an 
ordnen, daß die 12 stündige Arbeitszeit zn einer früheren Stunde, 
aber nicht vor 6 Uhr morgens beginnen darf. Personen, die 
mit einer abschreckenden Krankheit behaftet 
sind, dürfen mit der Herstellung von Zigarren in der Hausarbeit 
nicht beschäftigt werden. Auch die Bearbeitung von Zigarren mit 
>dem Munde oder die Anfeuchtung der Geräte mit Speichel ist ver 
boten. Ausnahmen können die höheren Verwaltungsbehörden in 
bezug auf die Anforderungen nach Höhe und Luftraum zulassen, 
wenn die Bestimmungen nach der Beschaffenheit der vorhandenen 
Gebäude ohne unverhältnismäßige Härten nicht durchführbar sein 
würden. Für die Zeit bis zum 1. Januar 1919 können für die 
gegenwärtig vorhandenen Werkstätten von den unteren Verwaltungs 
behörden auf Antrag gewisse Ausnahmen zugelassen werden. Soll 
in der Hausarbeit die Herstellung von Zigarren vorgenommen wer 
den, so hat dies derjenige, der das Verfügungsrecht über die als 
Werkstatt in Aussicht genommenen Räume hat, vorher schriftlich 
der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Auch die Beschäftigung von 
Kindern und jungen Leuten muß angezeigt werden. 
Die erteilte Erlaubnis der Ortspolizeibehörde ist den Gewerbe 
aufsichtsbeamten zur Einsicht vorzulegen. Gewerbetreibende, welche 
die Herstellung von Zigarren in der Hausarbeit vornehmen lassen, 
dürfen die Arbeit nur an solche Werkstätten vergeben, für die ihnen 
der Ausweis der behördlichen Genehmigung vorliegt?) 
Die Lücke des .Hausarbeitgesetzes in bezug auf die hausge 
werblichen Betriebe, in denen nicht nur Familienangehörige be 
schäftigt werden, überträgt sich bedauerlicherweise auch auf diese 
Verordnung; auch die Kinderarbeit ist nur sehr bedingt eingeengt, 
das Arbeiten in Wohnräumen und Küchen zugelassen. Im übrigen 
sind eine Reihe recht guter Vorschriften erlassen, die, wenn sie durch 
geführt würden, wenigstens die schlimmsten Mißstände abstellten. 
Aber man täusche sich nicht über die Bedeutung der besten Sanie- 
rungsvorschnften in der Heimarbeit! Sie bieten immer nur eine 
*) Soziale Praxis, Jahrgang 23, Nr. 14.
	        
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