Contents: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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gleiche ist hier und da der Fall bei der Amortisation von 
Aktien. 
Genussscheine werden auch bei Neuemission von 
Aktien an die alten Aktionäre abgegeben, um denselben 
einen Vorteil vor den neuen einzuräumen 1 ). Gesellschaften 
mit einem relativ niederen Aktienkapital, deren Aktien in 
folge ihrer hohen Rendite sehr hoch im Kurs stehen und 
deshalb an der Börse immobilisiert sind, haben Genuss 
scheine mit Erfolg verwendet, um den Aktien ihre frühere 
Beweglichkeit zurückzugeben. Es wurde ein Teil der den 
Aktien statutenmässig zustehenden Ansprüche auf ver 
mögensrechtliche Bezüge 2 3 * * * * ) abgetrennt und auf diese Weise 
verselbständigt 8 ). 
compensation ä cette reduction et pour tenir compte ä nos action- 
naires actuels des chances que l’avenir aurait pu leur röserver, 
notamment par la perspective du percement du Simplon, il a ete 
convenu de leur attribuer, independemment de leurs nouvelles actions 
de 200 fr. des bons de jouissance donnant droit au quart des bene- 
fices nets apres F/2 et 4 % aux actions (Rapp, de la Direktion de 
la Comp. S. O. S. Sept. 1889. Auch Holdheim 1894, 173. Ähnlich 
verhielt es sich bei der Schokoladenfabrik Hochdorf, wo alle 10,000 
Aktien von 500 auf 20 Fr. abgeschrieben werden und dafür die 
Aktionäre für jede Aktie einen Genussschein erhalten sollten, wofür 
sie aber eine Taxe von Fr. 10 zu entrichten haben. Dieses Projekt 
ist jedoch nie zur Ausführung gelangt. 
') Lecouturier, 1. c., Nr. 6. 
2 ) Klemperer, 1. c., 88; er zählt für Deutschland im Jahre 1898 
zehn solche Gesellschaften auf. 
3 ) So die Aktiengesellschaft Haasenstein & Vogler in Genf. 
Diese Gesellschaft schuf im Jahre 1900 zum ersten Male 10,000 Genuss 
scheine, die unter die Aktionäre im Verhältnis von fünf Genuss 
scheinen auf je eine Aktie verteilt wurden. Im Jahre 1905 schul 
die Gesellschaft wiederum 12,000 Genussscheine, die ebenfalls un 
entgeltlich den Aktionären und den Genussscheininhabern abgegeben 
wurden, so dass 22,000 Genussscheine im Umlauf waren, die fälsch 
lich den Namen Genussaktien führten; ohne die Genussscheine 
würde eine Aktie dieser Gesellschaft einen Wert von ungefähr 
Fr. 15,000 repräsentiert haben, während sie im Jahre 1911 etwa 
3500 und der Genussschein 700 Fr. galten. In neuester Zeit wurden 
die Genussscheine wieder zurückgekauft und gleichzeitig das Kapital 
von ein auf fünf Millionen erhöht.
	        
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