Kolumbien
außer dem Beftimmungsort auch möglichjt die EingangsS-
yoitanitalt und die zujtändige Verteilungspofjtahftalt im
Snneren enthalten.
Berpadung von Waren:
Die Sinfuhrwaren werden nach dem RohHaewißdt ver-
zollt. Um an Zoll zu {paren, wird vielfach eine Leichte
Berpadung vorgefchrieben, die aber für manche Artikel nicht
zegignet i{jt. €3 ift daher zu empfehlen, für die Seereife
ine fjtärfere Berpadung zu nehmen in Form von Neber-
*iten oder Lattenverfhlägen, Die um die vorgefehriebene
leichte BVerpacdung herumgelegt werden, Die an der Yahrt
nach den beiden Staaten beteiligten Dampferkinien Iajfen
jolche Yeberkiften ufw. ‚im Beftimmungshafen vor Der
EntLöfchung abfOkagen, fo daß die Verzollung im ber Leidhten
Berbadung vorgenommen werden kann. Die Reedereien
geben für die Durchführung Ddiefer Magnahme befondere
Bedingungen Heraus,
Gefährliche Güter müffen., in deutlicher Auficdhrift DAS
Wort „Beligrofo“ tragen, und zwar in roter Farbe.
it alfo aerinafüagia, das Boflabfertinungsverfahren Hingegen
amitändlich und wegen der erforderlichen Hohen Stempel-
narfen foftipieliga. Amedmäkßigerweile follte die Neberfendung
son Katalogen in Boftpateten (bis au 10 Kiloaramm auläffig)
an die Deutiche SGefandtichaft in Boaota erfolgen, .
Kataloge und fonitiges Propanandamaterial, gebiegen,
cediaiert, und ausaeftattet, mülien in fbaniiher Sprache ab:
aefakt fein, Kataloge obne verbindliche Breislilten, find
zwedios. Die Preiie müllen mindejtenz fob europäiidhen
Hafen oder heifer cif Kolumbianiidhen Gafen Ialkuliert fein
MartierungsSvorfhriften: . | |
Die zu einer Faktura gehörenden KoNi müffen die gleiche
Marke tragen.
x unfulatägebühren für Warenproben:
Durch Berodnung Nr. 780 it in Kolumbien beftimmt wot-
den, daß die Handelsreifenden, die ihre Proben nach dem
Sefeß zoullfrei einführen dürfen, die aber nicht nur Proben,
jondern auch Sroffijtenimare alz Maufter mit ih führen, um
ie den Kunden vorzulegen, nicht verpflichtet find, Gebühren
für die Konfulat3faktura Hinfichtlich fokcher Ware zu zahlen.
Doch folk in den Fakturen vermerkt werden, daß die Gebühr
5i8her nicht entrichtet wurde, Bei endalltiger Sinfuhr der
Waren wird die Kofumbianifjche Zolbehörde, die davon den
Boll zu erheben hat, zugleidh die Gebühr für die Konfulat8-
Faftura einziehen.
tonfulatsgebühren:
KonfulatSfatturen 3 Prozent, Zollfaktturen 3 Prozent,
außerdem 50 Centavos pro Blatt, für jede befondere Kopie
25 Cent. Konnofjemente 0,15 Prozent.
Zollvorichriften.
Aollvorfchriften für Muiter: Gebrauch als folde nicht
i { zum G®Gebhrau
bla a a Mer Beitimmungen des Bolltarifs
ao llirei.
Muiter im Neifeverkehr: |
Handlunasreifende können Warenmuiter, welche fe herfönlich
Anführen, aegen Hinterleaung einer Büraichaft innerhalb
2iner Rriit bon awei Xahren wieder ausführen.
| } ; i i ü den
Ynfler in. Briefen: in Briefen in Kolumbien An, The tür
and alz Muiter vbne Wert bezeichnet wer A een Doll,
1a aber aollpflichtia EEE NE Dem Kreta Hr ben
i © CC n » .
De epeben, on Oietem Auichlaa find allein Buchfendungen
AuSsgeichloffen.
Serzollung von Boitpaketen:
Enthält ein Ratet Waren. welche nach verfchiedenen Mailen
de8 Bolltarifs zu verzollen find. fo wird das ganze NRohnewicht
nach der Malle verzollt. unter welche die Höchitbelente Ware
‘ällt, 8 empfiehlt Jich daher. tet nur Ware aleicher Kalie
er doch nur foldhe Waren, deren Zolliäkbe nicht zu erhebliche
Unterichiede aufweifen. in einem und demfielben Paket au Der:
jenden. Der Veraollung wird durchwea das Rohagewicht aU-
Arunde aeleat.
Nerfendung von Katalo
gen; i i
Drudiachen, nicht über 2 Kilonramm Ihwer, die mit der
em lichen ‚oi eingehen, find ER en Re En
(COreiben, Baket= oder Frachtaut verfandt werden, NN
über 1 Centabos Hr { NEU DKTEHLIN, au entrichten. Der Bol