Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Ruba 
3Zollvorjchriften. 
zu Nuorfchriften für Mufter: 
Bolfrei find nur Muiter von Filzen, Papiertapeten und Se 
veben, falls nachitehenden Veitimmungen entfprechend: 
a) wenn foldhe, über der Kette der Gewebe gerechnet, nit 
über 40 Rentimeter lana find, au wenn Ddiefelben die 
ganze Stüdbreite einnehmen, welche bei den Geweben von 
ber Sadleifte, und bei den Filzen und Babiertapeten von 
dem unbedrudt aebliebenen Ichmalen Rande ab au be- 
itimmen it: 
b) dak die Mufter, welche diefe Mennzeidhen nicht tragen, in 
feiner Dimenfkion 40 Zentimeter überichreiten; 
;) aum Verhiüten von Mikbräuchen genießen nur folde Muiter 
die Freilahung, welche von den Intereifenten in der Weite 
zur Wofertigung nelancen, daß fie nach der Breite von 
20 au 20 Bentimeter durch Sinfhnitte unbrauchbar ge- 
nacht find, , 
Multer von Bofamentierwaren in Meinen Abihnitten 
bne fonitiae BVermendbarfeit und ohne GHandelswert. 
Mufter im Reifeverfehr: 
Andere _al8 vorktehend beseichnete Muiter find nicht aoNfrei 
änzulalien: iedoch fol für gewöhnliche und gebräuchliche 
Sandelamulter melde von Handlunasreifenden bona fide in 
Orem Gepäck eingeführt werden, nach, Prüfung und Kennaseich: 
nuna durch das Rollamt bei der Wiederausfuhr binnen drei 
Monaten nach dem Tange der Sinfuhr, eine Rüdvergütung 
von 75 rom. der dafür aezahlten Bölle eintreten, Falls bei der 
Borleoung aur Wiederausfuhr die Muiter als mit den Früher 
jeraollten identiich bom  Bollamt anerkannt werden: weiter 
mird hierzu vborausgefebt, Dak der gefchäßte Wert der aedachten 
Mırlter K00 Dollar nicht iüberiteiat. 
Synitiae beachtenzwerte VBorfehriften: 
Strafen: Neberiteigt der gefhäßte Wert einer Ware den 
deflarierten Wert. io wird auker dem Boll eine Buße von 
Lv. ©. des nefamten aeldhäßten Wertes für ie 1 o, ©, er- 
joben- um ben der aefchäbßte Wert den deklarierten Überfteigt, 
Neberfteiat der UnterIhied 50 v, S., To wird ein Beirugss 
erhuch angenommen und die Ware Leichlaanahmt, Ueber 
Reklamationen enticheidet der KVeiter des Zolldienjtes in 
Habana endnültig. 
Bei verfpäteter Benlaubiaunag der Konfulatsfakturg und 
des Konnoffements werden die dopbelten Konfulatsgeblihren 
erhoben. Dasielbe nilt Für Konfulatsfakturen, wenn der ge 
idhäßte Wert höher it. als der Ddeflarierte, Diele Strafen 
treten jedoch nicht ein, wenn e& KO um Waren aus Ländern 
er ‚Säten Handelt. in denen lich kein Iubaniicher Konful 
Zefinbe:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.