Ruba
3Zollvorjchriften.
zu Nuorfchriften für Mufter:
Bolfrei find nur Muiter von Filzen, Papiertapeten und Se
veben, falls nachitehenden Veitimmungen entfprechend:
a) wenn foldhe, über der Kette der Gewebe gerechnet, nit
über 40 Rentimeter lana find, au wenn Ddiefelben die
ganze Stüdbreite einnehmen, welche bei den Geweben von
ber Sadleifte, und bei den Filzen und Babiertapeten von
dem unbedrudt aebliebenen Ichmalen Rande ab au be-
itimmen it:
b) dak die Mufter, welche diefe Mennzeidhen nicht tragen, in
feiner Dimenfkion 40 Zentimeter überichreiten;
;) aum Verhiüten von Mikbräuchen genießen nur folde Muiter
die Freilahung, welche von den Intereifenten in der Weite
zur Wofertigung nelancen, daß fie nach der Breite von
20 au 20 Bentimeter durch Sinfhnitte unbrauchbar ge-
nacht find, ,
Multer von Bofamentierwaren in Meinen Abihnitten
bne fonitiae BVermendbarfeit und ohne GHandelswert.
Mufter im Reifeverfehr:
Andere _al8 vorktehend beseichnete Muiter find nicht aoNfrei
änzulalien: iedoch fol für gewöhnliche und gebräuchliche
Sandelamulter melde von Handlunasreifenden bona fide in
Orem Gepäck eingeführt werden, nach, Prüfung und Kennaseich:
nuna durch das Rollamt bei der Wiederausfuhr binnen drei
Monaten nach dem Tange der Sinfuhr, eine Rüdvergütung
von 75 rom. der dafür aezahlten Bölle eintreten, Falls bei der
Borleoung aur Wiederausfuhr die Muiter als mit den Früher
jeraollten identiich bom Bollamt anerkannt werden: weiter
mird hierzu vborausgefebt, Dak der gefchäßte Wert der aedachten
Mırlter K00 Dollar nicht iüberiteiat.
Synitiae beachtenzwerte VBorfehriften:
Strafen: Neberiteigt der gefhäßte Wert einer Ware den
deflarierten Wert. io wird auker dem Boll eine Buße von
Lv. ©. des nefamten aeldhäßten Wertes für ie 1 o, ©, er-
joben- um ben der aefchäbßte Wert den deklarierten Überfteigt,
Neberfteiat der UnterIhied 50 v, S., To wird ein Beirugss
erhuch angenommen und die Ware Leichlaanahmt, Ueber
Reklamationen enticheidet der KVeiter des Zolldienjtes in
Habana endnültig.
Bei verfpäteter Benlaubiaunag der Konfulatsfakturg und
des Konnoffements werden die dopbelten Konfulatsgeblihren
erhoben. Dasielbe nilt Für Konfulatsfakturen, wenn der ge
idhäßte Wert höher it. als der Ddeflarierte, Diele Strafen
treten jedoch nicht ein, wenn e& KO um Waren aus Ländern
er ‚Säten Handelt. in denen lich kein Iubaniicher Konful
Zefinbe: