38 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
system. Die Eigentümlichkeit des englischen Systems besteht darin,
daß das ganze Haus der Repräsentanten sich als Ausschuß kon
stituiert, resp. als zwei Ausschüsse; in der Eigenschaft als
Commitee of Supply werden die Ausgaben, in der Eigenschaft als
Commitee of ways and means werden die Einnahmen verhandelt.
Der Zweck dieser Verhandlungsart ist der, daß die Verhandlung
zwanglos und weniger formell ist, es wird mehr auf die Sache, als
auf die rednerische Darstellung Gewicht gelegt. Dies hat den Vorteil,
daß jeder, der Fachkenntnisse besitzt, aber entweder kein Redner
ist oder keine Lust hat, an rednerischen Produktionen teilzunehmen,
seine Fachkenntnisse dem Ausschuß zur Verfügung stellen wird.
Auch ist es gestattet, im Ausschuß mehrmals das Wort zu ergreifen.
Und da an diesen ausschußmäßigen Beratungen alle Mitglieder des
Hauses teilnehmen, wird die öffentliche Verhandlung im Plenum
entlastet und abgekürzt, denn viele begnügen sich damit, daß sie
ihre Meinung im Ausschuß vorgetragen haben. Auch die spezielle
Debatte wird mehr in den Ausschuß verlegt. Unleugbar hat dieses
System seine großen Vorteile, doch hängt dasselbe mit dem eigen
tümlichen Charakter des englischen Parlaments und mit der dortigen
Behandlung des Budgetrechts zusammen, so daß von einer Nach
ahmung kaum die Rede sein kann. Übrigens gibt es Schriftsteller,
die das System überhaupt bemängeln, welches nur infolge des eng
lischen Selfgovernments und des dortigen politischen Geistes gut
funktioniert (Adams, Finance 8. 146). Das Klassensystem besteht
in mehreren Staaten, so auch in Frankreich. Beim Klassensystem
werden alle Mitglieder des gesetzgebenden Körpers in Klassen
eingeteilt. Auch bei diesem System hat also jedes Mitglied die
Gelegenheit, an der Beratung des Budgets teilzunehmen. Die
Beratung in den Klassen schließt in Frankreich damit ab, daß jede
Klasse drei Mitglieder wählt und die von den Klassen gewählten
33 Mitglieder bilden die eigentliche Budgetkommission. Dieses
System hat sich nicht bewährt; das Votum des Auschusses hat
kein großes Gewicht, es ist bloß ein vorbezeitender Akt, ein
Wahlmodus. Das dritte System ist das System des Finanz
ausschusses, wo ein ständiger Ausschuß das Budget und alle
finanziellen Vorlagen verhandelt. Dieses System stellt, wenn die
Mitglieder auf Grund ihrer Sachkenntnis gewählt werden, tüchtige
Kräfte zur Verfügung, deren Sachkenntnis durch längere Praxis
natürlich noch erhöht wird. Als Nachteil macht sich hier nur
der Umstand geltend, daß eventuell dieser Ausschuß bei der
Wichtigkeit der Finanzen ein übergroßes Gewicht gewinnt und
sich zu einer kleinen Parlamentsfiliale auswächst, daß die Minister