Full text : Finanzwissenschaft

36  2.  Buch.  Die  verfasaungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  u.  das  Budget.
Kritik,  eventuell  zur  Geltendmachung  des  Prinzips  der  Ministerverantwortlichkeit
  zu  machen.  Die  Übung  der  politischen  Kec  e
des  Parlaments,  namentlich  im  Falle  der  parlamentarischen  egierungsform
  hat  zur  Voraussetzung,  daß  der  Staatshaushaltsplan
in  einem  vorläufigen  Plan,  Präliminare,  dem  Parlament  vorgelegt
werde  und  nur  mit  dessen  Zustimmung  Gesetzeskraft  erhalte.
Aus  diesen  Voraussetzungen  und  Notwendigkeiten,  die  gleichzeitig ­
  wirtschaftlicher  und  staatsrechtlicher  Natur  sind,  entwickelte
sich  das  finanzielle  und  staatsrechtliche  System  des  Staatshaushaltsplanes, ­
  Etats,  Präliminare  resp.  des  Budgets 1 ).  Vom  finanzwissenschaftlichen ­
  Standpunkte  bedeutet  also  das  Budget  den  für  eine
bestimmte  Zeitperiode,  gewöhnlich  für  ein  Jahr  festgestellten  Staatshaushaltsplan ­
  resp.  das  denselben  enthaltende  Gesetz.  Vom  verfassungsrechtlichen ­
  Standpunkte  verstehen  wir  unter  Budget  oder
Staatshaushaltsplan  das  auf  eine  gewisse  Zeitperiode  bezügliche,
unter  Mitwirkung  der  verfassungsmäßigen  Faktoren  nach  den  Begeln
der  Verfassung  zustande  gekommene  Staatshaushaltsgesetz.  Das  in
solcher  Weise  entstandene  Budget  nennen  wir  das  verfassungsmäßige ­
  Budget.  Die  für  das  Zustandekommen  des  Budgets
maßgebenden  staatsrechtlichen  Normen  bilden  das  Budgetrecht.
Das  verfassungsmäßige  Budgetrecht  hat  sich  zuerst  m  Englan
und  Frankreich,  Belgien,  Ungarn,  in  neuerer  Zeit  in  Deutschland
usw.  entwickelt.  Doch  ist  dasselbe  noch  nicht  überall  zur  vollständigen ­
  Geltung  gekommen.  So  zeigen  namentlich  einzelne  deutsche
Kleinstaaten  rückständige  Verhältnisse  hinsichtlich  des  verfassungsmäßigen ­
  Budgetrechts.
Vom  Budget  unterscheiden  wir  den  Finanzplan,  wie  er  in
einzelnen  Fällen  aufgestellt  wird.  Der  Finanzplan  hat  den  Zweck,
für  eine  längere  Zeit  eine  gewisse  Bindung  des  Staatshaushaltes
zu  sichern.  Manchmal  geschieht  dies,  um  gewisse  Lasten  auf  eine
Beihe  von  Jahren  zu  verteilen  (Flotten-,  Heeresprogramm  usw.)
oder  um  Ordnung  in  den  Staatshaushalt  zu  bringen.  Es  soll  oft
das  richtige  Verhältnis  von  Einnahmen  und  Ausgaben  auf  diese
Weise  gesichert  werden.  Die  einzelnen  Jahresbudgets  müssen  sich

n  Die  Wurzel  des  Wortes  Budget  ist  budge,  französisch  beuge  und  bedeutet ­
  Tasche.  Wie  es  scheint,  wurde  das  Wort  Budget  zum  erstenmal  m  emer
gegen  Walpole  gerichteten,  im  Jahre  1733  publizierten  Broschüre  gebraucht  mit
des  Bedeutung,  daß  Walpole  eine  mit  Wundermitteln  gefüllte  Tasche  besitze.
—  Manchmal  werden  sonderbarerweise  auch  die  Schlußrechnungen  Budgets  genannt. ­
  In  Frankreich  versteht  man  unter  „Budget  defimtiw  die  Schlußrechnungen
Auch  Adams  (Finance)  nennt  gegenüber  dem  eigentlichen  Budget  (estimated
budget),  die  Schlußrechnung  „executed  budget“.
            
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