X. Unterhaltung, Erneuerung und Anlagezuwachs 25
g) Werkstätteneinrichtungen
(Workshop Machinery and Plant)
Durchschnittliche Nutzungsdauer 25 Jahre, Abzug für Alt-
material 5%.
h) Maschinelle Einrichtungen der elektrischen Kraft-
werke (Electric Generation Plant)
Durchschnittliche Nutzungsdauer rund 20 Jahre.
ij) Kraftfahrzeuge
Durchschnittliche Nutzungsdauer für Lastkraftwagen unter
2 t 5 Jahre, für sonstige Kraftwagen 10 Jahre.
Für die inneren Zwecke der Gesellschaft werden die Gutschriften
und Belastungen für die Erneuerungsrechnung getrennt nach einzel-
nen Bestandteilen des Anlagekapitals durchgeführt. Nach außen
hin erscheint in der Bilanz der “Renewals Fund” nur in einer Summe.
Für alle übrigen Anlageteile findet keine Gutschrift auf Er-
neuerungsrechnung statt. Die Erneuerungskosten, insbesondere
für Gebäude, werden wie die Kosten der Unterhaltung der Betriebs-
rechnung unmittelbar belastet.
Teilweise Erneuerung, also z. B. nur Schienen-, nicht Schwellen-
erneuerung, oder nur Schwellen-, nicht Schienenerneuerung wird
gleichfalls der Erneuerungsrechnung belastet.
In der Erneuerungsrechnung erscheinen nur die wirklichen
Erneuerungskosten, nicht aber etwaige Verbesserungen, die auf
Kapitalkonto gehen. Bei Neuanlagen hat für den Ersatz erneuerungs-
bedürftiger Anlagen die Erneuerungsrechnung entsprechend bei-
zutragen.
Diese Berechnungsmethode der Zuweisung zur Erneuerungs-
rechnung kann unter Umständen dazu führen, daß der Bestand
der Rücklagen nicht hoch genug ist, da ja die Verteuerung erst bei
den laufenden jährlichen Zuweisungen berücksichtigt ist, nicht
aber bei dem ursprünglichen Bestande der Rücklage. Es ist deshalb
vor kurzem eine Erhöhung der Erneuerungsrücklage aus anderen
Reserven vorgenommen worden.
Dem Gedanken eines vollständigen Ausgleiches zwischen
Betriebsrechnung und Erneuerungsrechnung, wie er bei uns durch
die Zusetzung der allgemeinen Unkosten erfolgt, ist nur in Ansätzen
Rechnung getragen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Er-
läuterungen über die Abgrenzung der einzelnen Teilrechnungen
(siehe Seite 30 ff.).