Full text : Wirtschaftsführung und Finanzwesen bei den englischen Eisenbahnen

32 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
Unterhaltung und teilweise Erneuerung,
Ankauf neuer Fahrzeuge,
Werkstattkosten.
In gleicher Weise wie bei Abstract A findet hier der Ausgleich
mit der Erneuerungsrechnung statt. Ebenso gilt das dort geschilderte
Verfahren für Versicherungs- usw. Kosten.
Wegen der Werkstättenbuchführung und der Selbstkostenermittlung
 (costing) siehe Seite 55.

Abstract C. — Lokomotive Running Expenses —

ist geteilt:
Aufsicht und Leitung,
Dampfbetrieb,
Löhne, Feuerung, Wasser, Öl, Sonstiges,
Elektrischer Betrieb,
Löhne, Feuerung, Wasser, Öl Sonstiges.
Diese Teilrechnung enthält also im wesentlichen die Zugförderungskosten,
 jedoch nicht die Kosten des Zugbegleitpersonals, die
unter Abstract D erscheinen. Zwischen Abstract C und den anderen
“Abstracts” findet eine Abrechnung über Lokomotivleistungen für
Dienstzwecke statt.

Abstract D. — Traffic Expenses —

ist geteilt in
Gehälter und Löhne,
Aufsicht und Leitung,
Zug- und Stationspersonal;
Kosten des örtlichen Dienstes
(Heizung, Beleuchtung usw., Druck der Fahrkarten,
Reklame, Reinigung der Wagen);
Verschiebekosten, soweit sie nicht durch Lokomotiven
erfolgt,
Kosten stationärer maschinentechnischer Anlagen (Krane
UuSW.);
Kohlenladekosten;
Kosten des “Railway Clearing House”;
Sonstige Kosten.
Abstract D enthält also die persönlichen Kosten des Zugförderungsdienstes
 und die gesamten Kosten des Stations- und Abfertigungsdienstes.

            
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