Full text : Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Die Kulturpflanzen find während ihrer ganzen Degetationsperiode
 außerordentliqg vielen Angriffen von
Schmarogern und jonjitigen Schädlingen — Injekten,
Pilzen, Feldmäufen ufjfw. — ausgefjekt, die fih meifjt jehr
rafch und energijd Jortpflanzen und fich, gleich anftecrenden
 Krankheiten, teils durch Eigenbewegung, teils infolge
von Übertragung durch Menfchen, Tiere‘ oder Gerütjchaften,
 ungemein leicht weiterverbreiten; treten fie auf
einem Grundjtück auf, fo können fie verderblih für die
Machbarjchaft, ja für einen ganzen Candjtridh werden; bejonders
 da eine jHnelle Tilaung der Schädlinge durch ihre
Kleinheit und Derborgenheit jehr erfhwert ijt, die Mittel
zur Bekämpfung der Schädlinge überdies oft kompliziert,
koftjpielig oder doch zeitraubend find. Eine erfolgreiche
Abwehr jener Feinde der Bodenkultur kann man daher
von dem freien Willen, vom Selbitinterejje der Landwirte
nidgt erwarten.
So hat au hier die Staatsgewalt — zumeijt im Wege
der Landesgefekgebung — in verjhiedenem Umfang eingegriffen;
 zumeijt in der Art, daß. der Landwirt jtrafbar
wird, wenn er gewiffe Handlungen begeht, welche zur Derbreitung
 der Schädlinge beitragen, oder wenn er gewilje
andere Dorkehrungen unterläßt, welche die Gefahr der
Derbreitung jteigern. Gewöhnlich find aud die Behörden
ermächtigt, die Dorjchriften durch Öffentlidhe Organe auf
Koften der Säumigen durchführen zu Iajjen.
Die Durchführung diefer Polizeigefeße ijt allerdings
zumeift den Gemeindebehörden übertragen, die dafür oft
nicht die nötige Sachkenntnis und Autorität be]igen; die
Wirkjamkeit der Gejeße ijt daher keine durchgreifende.
Die Gejekggebung der einzelnen Länder aeht in diefer Hinlicht
 ungleiQ weit.
). Dertilgung von Kkulturfqädlicdhen
Dflanzen. In Niederöfterreich ijt die Ausrottung gemiljer
 Rulturfhädlidher Pflanzen, wie Kleefeide, Dijteln
ujw., jedem Landwirt zur Pflicht gemacht. Der Gemeindevorfteher
 hat die Befolgung diefer Dorjchriften 3U überwachen,
 wenn nötig die Dernichtung der {Hädlichen
Pflanzen auf Koften des fäumiaen £andwirtes vornehmen
zu Iaflen.
2. Bekämpfung der Infekten. Ähnliche
Maßnahmen beitebhen in den meilten Ländern zur Der-66


            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.