Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Dachdecker 
Bei der Aufstellung der Richtlinien ist bereits der Ausfall infolge von Regentagen und des 
im gewöhnlichen Umfage auftretenden Frostwetters berücksichtigt. Bei längeren Frostperioden 
müssen entsprechende Abschläge gemacht werden. 
Wie sich aus der Aufstellung ergibt, verhalten sich die Materialbeschaffungskosten zum 
Jahresarbeitseinkommen wie 1:2. Dabei ist davon ausgegangen, daß !/s der Arbeiten auf Neu- 
anfertigung und %s auf Reparaturen entfällt, 
Die Unkosten‘ sind in Lohn- und Materialunkosten geteilt,‘ um die einzelnen Arten der 
Betriebe, je nachdem mehr oder weniger Material verarbeitet wird, besser zu erfassen. In der 
Gewinnspalte (Sp. 10) ist auch der in jedem Jahre tatsächlich eintretende Ausfall (durch Abzüge, 
Nichtzahlung usw.) enthalten, sodaß bei der Einkommensberechnung Spalte 12 statt 10 % ledig- 
lich 8 % einzusetzen waren. Der gleichbleibende Betrag in Spalte 13 ‚erklärt sich daraus, daß 
nach der Kalkulation der Dachdeckermeister in den Unkosten (Spalte 8 und 10) jeweils die 
Entschädigung für die unproduktiven Arbeitsstunden des Meisters enthalten sind, zu der noch 
für den Meister ein 20 %iger Aufschlag auf die Gesellstunden gerechnet wird. ‘ 
Nach den Angaben des Verbandes wird das Einkommen eines allein arbeitenden Meisters 
im allgemeinen, da die obige Kalkulation von diesem nicht ganz innegehalten werden kann, um 
ungefähr 4. 200 bis 300 niedriger sein, als nach der Aufstellung. 
Faß Das Halten von Lehrlingen übt auf die Höhe des Umsatzes und Einkommens keinen Ein- 
uß aus, 
[Vgl. hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanzamtes 
Hannover vom 9. März. 1927.) 
9. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim). 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen. 
Meisterlohn (Höchstlohn eines Gesellen) + 10 % vom Umsatz. 
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes.) 
10. Landesfinanzamt Köln (Bezirk .der Hwk. ‘Koblenz, Köln, Trier). 
a) Vom Landesfinanzamt Köln aufgestellt. > 
Bis zu A 6000.— Umsatz .... 2... +. 30 °% 
nn 12090— 09000 2d 
» 9 Da 29 . .n u N „ 
über „ZU h— „ RR 15 
Vorschläge für Bruttonutzensätze. . 
1. Kleiner Betrieb. .......0.00.000.00. 24 °% 
2. Mittlerer Betrieb (7—10 Gehilfen) ..... 20 
3. Größerer Betrieb . . +... 16 
b) Von der Handwerkskammer Koblenz aufgestellt. 
‘ Durchschnittlich 9 %. 
Zu der Prozentzahl 9 kommt noch das persönliche Arbeitseinkommen des produktiv mit- 
arbeitenden Betriebsinhabers. Die Höhe dieses Einkommens ist verschieden je nach Zahl der 
beschäftigten Betriebsarbeiter. Durchschnittlich können dem prozentualen Reingewinn hinzu- 
gezählt werden: 
1. Bei 1 Meister ohne Betr.-Arbeiter 2240 Arbeitsstunden ä 1.— AM = 2240.-— AM. (Stdt.) 
= 1792.— PM. (Ld.). ; nn . 
9. Bei 1 Meister mit 1 Betr.-Arbeiter 1920 Arbeitsstunden ä 1.— AM = 1920.— AM, (Stdt.) 
= 1526.— PM. (Ld.). 
3. Bei 1 Meister mit 2 Betr,-Arbeitern 1600 Arbeitsstunden ä 1.— X = 1600,— AM, (Stdt.) 
= 1440.— AM (Ld.). . 0 
4. Bei 1 Meister mit 3 Betr.-Arbeitern 1280 Arbeitsstunden ä 1.— X = 1280.— AM. (Stdt.) 
= 1024.— AM (Ld.). ; 
5. Bei 1 Meister mit 4 Betr.-Arbeitern 960 Arbeitsstunden ä’1.— AM = 960.— RM, (Stdt.) 
— 588.— MM (Ld.). 
7
	        
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