Full text: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Putzmacherinnen, Modistinnen 
XXXI. Putzmacherinnen, Modistinnen. 
I. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt). 
Reingewinn in °% 
vom Umsatz Kalkulation 
1. Putzmacherin 30—40 Meisterlohn + 30% 
2. „ m. Warenhandel 20—25 vom Umsatz 
(Vgl. hierzu die Anmerkungen am Schluß des Heftes „Anlage zu I. 17532 vom 4. 5. 1927. 
Landesfinanzamt Darmstadt.) 
2. Lane fnanzämter Dresden und Leipzig (Bezirk der Gk. Dresden, Zittau, Chemnitz, Leipzig, 
auen). 
Reingewinn-Richtsatz 
in % vom Umsatz 
a) Landesfinanzämter. 
Putzmacherinnen: ; 
Mittl. Gehilfenbetrieb (1—3 Gehilf.) 15—30 
{ist ein Allein- oder Lehrlingsbetrieb zu veranlagen, so tritt 
eine Erhöhung, ist. ein größerer Gehilfenbetrieb (über 3 Gehilfen) 
zu veranlagen, eine Ermäßigung des vorgesehenen Richtsatzes ein. 
b) Landesausschuß des sächsischen Handwerks und Landesverband des sächsischen Putz- 
macherhandwerks. 
Werkstatt: . 
Allein- und Lehrlingsbetriebe . . 
Betriebe mit 1 Gehilfen. . 
m 2 ” * * 
„ 3 » 
”„ » 4 Ar 
Handel: 
Gewinnsatz am. Handelsumsatz . . 10—20 
. (Vergl. Schreiben des Landesauschusses und der Landesfachverbände des sächs. Hand- 
werks vom Mai 1927 am Schluß des Heftes.) 
3. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim). 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kal- 
<ulationssätzen. 
Richtsatz für den 
„Nettogewinn in % 
Putzwarengeschäfte A... + +0. 30—40 
BR 
Meisterlohn + 20% v. Ums, 
20-—25 in Verbindung m. Ladengeschäft 
Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes). 
1. Landesfinanzamt Köln (Bezirk der Hwk. Aachen, Koblenz, Köln, Trier). 
Vorschläge für Bruttonutzensätze: 
Modistinnen, Putzgeschäfte . ..... . + .35—50%
	        
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