Full text : Die Industrialisierung der deutschen Landwirtschaft, eine neue Phase kapitalistischer Monopolherrschaft

auch dem Minister bekannt! Die Instandsetzung und -haltung vorhandener
 Anlagen erfordere nicht einmal hohe Aufwendungen.
In überraschender Weise wurde hier („Deutsche Tageszeitung”
vom‘ 18. 1. 28) aus dem Munde eines großagrarischen Landbundführers
 alles das bestätigt, was die Kommunisten im Reichstag und
Preußischen Landtag anläßlich der wiederholten schweren Mißernten,
Unwetterkatastrophen und Dauerüberschwemmungen in verschiedenen
 Teilen Deutschlands im Interesse der arbeitenden Bauernschaft
 gesagt und gefordert haben. Die Kommunisten haben als
erste auf die verbrecherische Vernachlässigung und Verwahrlosung
der Stauanlagen, Voriflutgräben, Dämme und Deiche, Drainagen
hingewiesen und zugleich ausreichende Mittel für zinslose Darlehen
und verlorene Zuschüsse an bäuerliche Gemeinden, kleine Besitzer
und Pächter verlangt, sowie die staatliche Zwangsdurchtührung aller
notwendigen großen Entwässerungs- und Deicharbeiten unter Umlegung
 der Kosten auf den kapitalistischen Großbesitz,
Die kapitalistischen Regierungen, Behörden und Organisationen
haben natürlich für diese Art der Meliorationen — die ja auch Richthofen
 nur aus Demagogie in der Polemik gegen Steiger befürwortet —
kein Interesse. Ihr Augenmerk war jahrelang nur auf die sogenannte
„Oedlandkultivierung“ gerichtet, jener Heide- und Moorflächen also,
die fast ausschließlich in Privateigentum des großen Grundbesitzers
sind und zu deren Meliorierung durch eine besondere halbstaatliche
 Gesellschaft (Dökult) Jahr für Jahr ansehnliche Summen
hinausgeworfen wurden, Bereits 1926 waren aus den Mitteln der
liquidierten Reichsgetreidestelle 82,2 Millionen Mark als Darlehen
 zu 4—4% Prozent für diese Art Meliorationen zur Verfügung
gestellt worden. Mit Hilfe dieser Mittel waren rund 300 000 Hektar
Moor- und Oedland in Kultur genommen bezw. wesentlich verbessert
 worden. Die Meliorationen wurden und werden in der
Weise durchgeführt, daß Heide und Moor von der obengenannten
Gesellschaft urbar gemacht und dann an die Privateigentümer gegen
Eintragung einer Hypothek zurückgegeben werden. Nur ein kleiner
Teil wird für Siedlungszwecke verwandt,
Später beschloß der Reichstag, laufende Zuschüsse zur „Zinsverbilligung‘“
 zu geben, und zwar zunächst auf 5 Jahre, wofür im ganzen
30 Millionen Mark in Aussicht genommen sind, Die Raten von
je 6 Millionen Mark wurden erstmalig im Nachtragsgesetz 1927 und
lann im Etat 1928 angefordert. Man hofft damit, jöhrlich eine
Kreditsumme von 150—200 Millionen Mark so zu
verbilligen, daß der Meliorationsunternehmer an Zins- und Verwaltungskostenzuschlag
 nicht mehr als 4% vom Hundert zu zahlen
hat. Die Unternehmer (Wasser- und Meliorationsgenossenschalften,
Gemeinden, Deichverbände, Ööffentlich-rechtliche Siedlungsgesellschaften,
 aber auch. Privateigentümer) müssen ihre Pläne behördlich
nach meliorationstechnischen und landwirtschaftstechnischen Gesichtspunkten
 prüfen lassen, Ausführung und Unterhaltung wird
behördlich überwacht. Die Rentenbankkreditanstalt ist beauftragt,
den Hauptteil der zu verbilligenden Kreditsumme im Auslande zu
            
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