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Die Verstaatlichung der Bergwerke.
Wie die organische Staatsidee die Unterordnung des
einzelnen zum Wohle der Gesamtheit verlangt, ebenso
muß in ihrem Geiste die Heiligkeit der Arbeit, die An
erkennung des geringsten Menschen als eines vollberechtigten
Mitgliedes der menschlichen Gesellschaft verlangt werden.
Das heißt für unsere Auseinandersetzung: die schikanöse-
Ausbeutung der Arbeiter, wie durch Wagennullen, über
mäßig und einseitig bestimmte Schichtdauer, unmotivierte
Lohnabzüge usw., die den Bergmann als ein willenloses
und untergeordnetes Wesen erscheinen lassen, werden mit
Sicherheit nur in den Staatsbetrieben der Zukunft fort
fallen. Bessere Lebenshaltung wird so einen Streik un
möglich machen.
Solchen zu verhüten, hat die Nation hohes Interesse,,
und sie müßte es tun, selbst wenn große Opfer gefordert
würden, was aber nicht der Fall ist. Denn nicht allein
die Bergarbeiter leiden durch den bis aufs Messer geführten
Lohnkampf. Der nationale Wohlstand kann durch die
Härte und den Eigensinn der Grubenbesitzer, wie gewiß-
auch durch den Leichtsinn der Arbeiter, in starkem Maße
geschädigt werden. Die Einstellung der Kohlenförderung
muß die Schließung aller industriellen Werkstätten zur
Folge haben, die bisher die Kraft ihrer Motoren durch die
Verbrennung der Steinkohlen gewonnen haben. Der da
durch eintretende Verlust in der Produktion wird seinen
Einfluß in allen Bevölkerungsschichten geltend machen
der nationale Wohlstand ist bedroht, da alle Tätigkeit ruht.
Schon aus dem Grunde, eine solche Kalamität zu ver
hüten , müßte das Gemeinwesen zum Ankäufe resp. zur
Expropriation der Bergwerke schreiten, nicht allein der
Kohlen-, sondern auch der Eisengruben. Denn wenn der-
Kapitalismus nur aus ersteren hinausgesetzt würde, würde-
er gar bald die letzteren zu seinem Spielballe machen.
Ebenso schlimm wie ein Streik ist die Preissteigerung.