Betriebsabrechnung wird dem ausführenden Arbeiter teilweise
übertragen. Denken wir z. B. an eine Handziegelei,
so haben wir dort so gut wie gar keine Arbeitsvorbereitung
im organisatorischen Sinne. Der frisch eingestellte Arbeiter
kann sofort seine Tätigkeit ohne lange Unterweisung aufnehmen.
Die Planung, Disposition und Vorbereitung nimmt
nur einen Bruchteil der Zeit in Anspruch, die der Arbeitsführung
zukommt. Ganz freilich fehlt sie nicht; denn
Werkzeuge, Trockenhorden, Brennöfen müssen vorhanden
und in Stand gebracht sein, bevor die ausführende Tätigkeit
beginnen kann. Aber sie ist doch sehr stark reduziert. Auch
die Abrechnung verquickt sich mit der Arbeitsführung; der
Ziegelformer selbst oder der Platzmeister zählt die gestrichenen
Steine, auf Grund deren die Löhne ausgezahlt
werden, und ähnliches gilt für den Betriebsverbrauch der
Öfen und der Verladestellen.
Je komplizierter und technisch entwickelter jedoch ein
Betrieb ist, desto mehr schrumpft die eigentliche Arbeitsführung
zugunsten der Arbeitsvorbereitung zusammen und
in gleichem Maße wächst die Betriebsabrechnung sich zu
einer sehr ausgedehnten selbständigen Dienststelle aus. In
der Fertigung hochwertiger Maschinen, und innerhalb dieser
besonders in der Massenfertigung, nimmt schließlich die
Arbeitsvorbereitung einen an Umfang alles überragenden
Platz ein und strahlt ihre Auswirkung weit in das eigentliche
Gebiet der Arbeitsführung hinein. Nehmen wir das
heute allgemein geläufige Beispiel einer Großfabrikation
von Automobilen, so finden wir hier eine Arbeitsvorbereitung
von einem Umfang, der die Arbeitsführung fast als Anhängsel
der Arbeitsvorbereitung erscheinen läßt. Die Vorbereitung
eines neuen Wagenmodells bis zur fabrikationsreifen
Durchbildung aller Einzelteile, die Schaffung der
Fabrikationseinrichtungen und Arbeitspläne nimmt hier oft
nicht nur Jahre in Anspruch, bis mit der eigentlichen Arbeitsausführung
begonnen werden kann, sondern beschäftigt
auch laufend einen zahlreichen Stab von Ingenieuren, Kaufleuten
und sonstigen Fachkräften, die mit der Arbeitsführung
selbst gar nichts zu tun haben. Und das gleiche gilt für
die Betriebsabrechnung.