lichen Fertigung achten, um dem Betrieb die Möglichkeit
zur billigsten Erzeugung zu geben; andererseits muß der
Betrieb alles daran setzen, den Konstrukteur zur rechten
Zeit und mit bester Werkstattausführung zu bedienen. So
soll z. B. in jedem Konstruktionsbüro ein Verzeichnis zu
finden sein, welche größten und kleinsten Arbeitsstücke auf
den Werkzeugmaschinen und mit den sonstigen Einrichtungen
des Betriebes bearbeitet werden können, welche
Arbeitsarten überhaupt ausführbar sind, und diese Aufstellung
ist laufend zu ergänzen, sobald neue Maschinen
oder Einrichtungen hinzukommen.
Zeichnungen und Stücklisten. Das Schaffen des
Konstrukteurs findet seinen Ausdruck einmal in der Zeichnung,
nach der die Werkstatt arbeiten soll, dann in der
Stückliste, die ein Inhaltsverzeichnis aller zu einem Auftrag
gehörenden Einzelteile darstellt. Organisatorisch interessiert
uns an beiden nur die formale Behandlung, die stets daran
zu denken hat, daß beide, Zeichnung wie Stückliste, das
Sprachrohr des Konstrukteurs für den Betrieb bilden. In
erster Linie sind sie also klar, übersichtlich und verständlich
zu halten. Nicht minder wichtig ist, daß sie in stets
gleicher Form aufgemacht sind und für alles Wiederkehrende,
Werkstoffnamen, Lagerteile, Bearbeitungszeichen
völlig gleichbleibende Symbole enthalten. Nichts verwirrt
den Betrieb mehr als willkürlicher Wechsel der Bezeichnunger
und Darstellungsformen, nichts ist eine häufigere
Quelle von Fehlern, als die ganz einfache Nachlässigkeit
gegenüber dieser Grundforderung.
Die Stückliste — auch Werkliste, Werkstattliste o. ä.
genannt — ist das grundlegende Dokument jedes Fabrikationsauftrages.
Meist begleitet sie die Zeichnung als
ein besonderes Blatt; nach den Normen der deutschen
Industrie hat sie zu enthalten:
Teilnummer,
Anzahl der Teile,
Benennung und Bemerkung (z. B. Modellnummer),
Werkstoff,
Gewicht des Teils.
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