Full text: Die Tätigkeit des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk in den Jahren 1920 - 1927

Trotz der bestehenden Schwierigkeiten gelang es, die Aufgaben des Verbandes zu 
fördern. Die örtliche Nachprüfung der Verbandsstraßen wurde zum vorläufigen Abschluß 
gebracht. Für die Gebiete Bochum Stadt, Buer, Recklinghausen Stadt und Land und Hörde 
Land sind sämtliche Grünflächen in vollem Umfang neu bearbeitet und festgesetzt worden. 
Auf Grund örtlicher‘ Nachprüfung wurden Einschränkungen der Grünflächen vorgenommen 
u. a. in 20 Fällen Grünflächen freigegeben, wo wirtschaftliche Gründe es wünschenswert er- 
scheinen ließen.. Mit dem Oberbergamt Dortmund wurde ein Einvernehmen hergestellt, 
wonach die vom Verbande gestellten Bedingungen zur bergpolizeilichen Auflage bei Zu- 
stimmung zum Betriebsplan von neuer Werksanlage in Grünflächen gemacht werden. Auf 
Antrag einiger Wasserwerke wurden verschiedene Flächen zur Sicherung von Wasser- 
gewinnungsgebieten als Grünflächen festgelegt. 
, Ingesamt sind rund 1800 ha Grünfläche durch Fluchtlinien umgrenzt und 15000 ha 
in das Verzeichnis neu aufgenommen worden, während rund 12000 ha gestrichen wurden. 
In 37 Fällen wurde eine lockere Bebauung von Grünflächen gestattet. Das Baumschutzver- 
zeichnis gemäß Gesetz vom 29. Juli 1922 wurde in Bearbeitung genommen. 
Infolge der wirtschaftlichen Notlage stieß die ordnungsmäßige Durchführung der 
Fluchtlinienverfahren bei Verbandsstraßen mehrfach auf Schwierigkeiten. In 32 Fällen 
wurde auf Ersuchen des Verbandes eine Bauerlaubnis widerruflich erteilt. 
Uebersichtspläne wurden für das Interessengebiet der Zeche Viktor in dem Amtsbezirk 
Bladenhorst, Mengede und Rauxel sowie für den Amtsbezirk Recklinghausen bearbeitet. Der 
einheitliche Plan für den Landkreis Hörde kam zum Abschluß. Desgleichen die Pläne für 
den Landkreis Gelsenkirchen und den Truppenübungsplatz Friedrichsfeld. Pläne für 
Waltrop, Voerde, Hünxe, Dorsten und Unna befanden sich in Bearbeitung. Die Aufteilung 
des Gebietes beschränkt sich auf klare Trennung zwischen Industriegebieten, Wohngebieten, 
Grünflächen, Verkehrsflächen und landwirtschaftliche Gebiete. Die Durchführung der Pläne 
ist durch Polizeiverordnung beabsichtigt. Für das Gebiet des Landkreises Hörde wurde 
eine derartige Polizeiverordnung erlassen. 
Besondere Förderung konnte den Grünschutzangelegenheiten gewidmet werden. Die 
nach dem Gesetz vom 19. Juli 1922 erforderliche Genehmigung zur Abholzung wurde in 
315 Fällen nachgesucht und grundsätzlich nur unter der Bedingung der Wiederaufforstung 
erteilt. Hiermit wurden im Verbandsgebiet 150 Morgen Wald gesichert. Die Werbung des 
Waldschutzes in der breiten Masse wurde durch einen Waldanschlag und die Herstellung 
eines Films gefördert. In forsttechnischer Hinsicht wurde unter Mitwirkung von Professor 
Wieler und des Oberbergamtes Dortmund die Behebung der Rauchschäden theoretisch und 
praktisch in Angriff genommen. 
. Zur Sicherstellung der Wiederaufforstung hat der Verband im Benehmen mit dem 
Waldbauverein Hattingen eine Pflanzschule eingerichtet, deren Aufgabe im wesentlichen die 
Aufzucht rauchharter Hölzer ist. Die Schaffung ehrenamtlicher Feld- und Forsthüterstellen, 
welche bereits die Zustimmung der zuständigen  Regierungspräsidenten gefunden hatte, 
konnte wegen der Besatzungsschwierigkeiten nicht zur Durchführung gelangen. Im Ein- 
vernehmen mit der Bezirksstelle für Naturdenkmalnpflege konnte die Erhaltung vorhandener 
Naturdenkmäler gefördert werden. 
Von den Bergmannssiedlungen wurden dem Verbande 120 Bauanträge mit 3500 Woh- 
aungen zur Begutachtung vorgelegt. Die bei: Erteilung von Ansiedlungsgenehmigungen 
auferlegten Kulturlasten spielten infolge des Währungsverfalles nur eine untergeordnete Rolle. 
Ansiedlungsgenehmigungen wurden für 6670 Wohnungen — gegen 5205 im Vorjahr. — 
arteilt. Hiervon entfielen rund 90 % auf großgewerbliche Betriebe. Auch in diesen Fällen
	        
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