Trotz der bestehenden Schwierigkeiten gelang es, die Aufgaben des Verbandes zu
fördern. Die örtliche Nachprüfung der Verbandsstraßen wurde zum vorläufigen Abschluß
gebracht. Für die Gebiete Bochum Stadt, Buer, Recklinghausen Stadt und Land und Hörde
Land sind sämtliche Grünflächen in vollem Umfang neu bearbeitet und festgesetzt worden.
Auf Grund örtlicher‘ Nachprüfung wurden Einschränkungen der Grünflächen vorgenommen
u. a. in 20 Fällen Grünflächen freigegeben, wo wirtschaftliche Gründe es wünschenswert er-
scheinen ließen.. Mit dem Oberbergamt Dortmund wurde ein Einvernehmen hergestellt,
wonach die vom Verbande gestellten Bedingungen zur bergpolizeilichen Auflage bei Zu-
stimmung zum Betriebsplan von neuer Werksanlage in Grünflächen gemacht werden. Auf
Antrag einiger Wasserwerke wurden verschiedene Flächen zur Sicherung von Wasser-
gewinnungsgebieten als Grünflächen festgelegt.
, Ingesamt sind rund 1800 ha Grünfläche durch Fluchtlinien umgrenzt und 15000 ha
in das Verzeichnis neu aufgenommen worden, während rund 12000 ha gestrichen wurden.
In 37 Fällen wurde eine lockere Bebauung von Grünflächen gestattet. Das Baumschutzver-
zeichnis gemäß Gesetz vom 29. Juli 1922 wurde in Bearbeitung genommen.
Infolge der wirtschaftlichen Notlage stieß die ordnungsmäßige Durchführung der
Fluchtlinienverfahren bei Verbandsstraßen mehrfach auf Schwierigkeiten. In 32 Fällen
wurde auf Ersuchen des Verbandes eine Bauerlaubnis widerruflich erteilt.
Uebersichtspläne wurden für das Interessengebiet der Zeche Viktor in dem Amtsbezirk
Bladenhorst, Mengede und Rauxel sowie für den Amtsbezirk Recklinghausen bearbeitet. Der
einheitliche Plan für den Landkreis Hörde kam zum Abschluß. Desgleichen die Pläne für
den Landkreis Gelsenkirchen und den Truppenübungsplatz Friedrichsfeld. Pläne für
Waltrop, Voerde, Hünxe, Dorsten und Unna befanden sich in Bearbeitung. Die Aufteilung
des Gebietes beschränkt sich auf klare Trennung zwischen Industriegebieten, Wohngebieten,
Grünflächen, Verkehrsflächen und landwirtschaftliche Gebiete. Die Durchführung der Pläne
ist durch Polizeiverordnung beabsichtigt. Für das Gebiet des Landkreises Hörde wurde
eine derartige Polizeiverordnung erlassen.
Besondere Förderung konnte den Grünschutzangelegenheiten gewidmet werden. Die
nach dem Gesetz vom 19. Juli 1922 erforderliche Genehmigung zur Abholzung wurde in
315 Fällen nachgesucht und grundsätzlich nur unter der Bedingung der Wiederaufforstung
erteilt. Hiermit wurden im Verbandsgebiet 150 Morgen Wald gesichert. Die Werbung des
Waldschutzes in der breiten Masse wurde durch einen Waldanschlag und die Herstellung
eines Films gefördert. In forsttechnischer Hinsicht wurde unter Mitwirkung von Professor
Wieler und des Oberbergamtes Dortmund die Behebung der Rauchschäden theoretisch und
praktisch in Angriff genommen.
. Zur Sicherstellung der Wiederaufforstung hat der Verband im Benehmen mit dem
Waldbauverein Hattingen eine Pflanzschule eingerichtet, deren Aufgabe im wesentlichen die
Aufzucht rauchharter Hölzer ist. Die Schaffung ehrenamtlicher Feld- und Forsthüterstellen,
welche bereits die Zustimmung der zuständigen Regierungspräsidenten gefunden hatte,
konnte wegen der Besatzungsschwierigkeiten nicht zur Durchführung gelangen. Im Ein-
vernehmen mit der Bezirksstelle für Naturdenkmalnpflege konnte die Erhaltung vorhandener
Naturdenkmäler gefördert werden.
Von den Bergmannssiedlungen wurden dem Verbande 120 Bauanträge mit 3500 Woh-
aungen zur Begutachtung vorgelegt. Die bei: Erteilung von Ansiedlungsgenehmigungen
auferlegten Kulturlasten spielten infolge des Währungsverfalles nur eine untergeordnete Rolle.
Ansiedlungsgenehmigungen wurden für 6670 Wohnungen — gegen 5205 im Vorjahr. —
arteilt. Hiervon entfielen rund 90 % auf großgewerbliche Betriebe. Auch in diesen Fällen