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144.
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huppen, die nach Kg, gesetzliches Gewicht, verzollt werden und
»hne Umschließungen eingehen, erfahren einen Zuschlag von 16 v H.
der Nachlaß von 30 v H für die Zollschätzungswerte und Zölle,
auf den sich die Anmerkung 31 bezieht, gilt nur für die Hüte, für
die das Gesetz vom 27. Juli 1915 in Anwendung kommt.
Besatzlitzen ssoutache]. — Das Gewicht für die Besatzlitzen muß
inschließlich der inneren Umschließung genommen werden; darunter
ind die Kreuzbänder, Umhüllungen usw. mit Ausnahme der
Zchachteln, zu verstehen.
Aufgehoben durch Dekret vom 20. Dezember 1926.)
Im allgemeinen. — Wenn der Tarif den Ausdruck „im all⸗
zemeinen“ enthält und es sich um Gegenstände für Kinder handelt,
o erfahren sie einen Nachlaß von 830 v H für ihre Zollschätzungswerte.
Zocken, Strümpfe, Unterjacken, Unterbeinkleider, Trikots
besserer Art, Decken aus Wolle und Baumwolle, mit Aus—⸗
aahme der gewöhnlichen grauen, werden, wenn der Prozentanteil
der Wolle 10 v H nicht erreicht, als solche aus Baumwolle nach
hren betreffenden Klassen mit einem Zuschlag von 25 v H zu dem
Zollschätzungswert abgeschätzt.
Jeder Gegenstand, der in Luxuskisten oder ⸗Gumschließungen ein⸗
geht, erfährt einen Zuschlag zu dem Zollschätzungswert in Höhe
des Wertes der Kiste.
JFür Warenballen wird allgemein eine Tara von 5 v H gewährt.
Bei allen Gegenständen dieses Abschnitts, deren Verzollung nach
GBewicht erfolgt, wird das Reingewicht zugrunde gelegt, aus⸗
— anderen
Art und Weise angibt.
Das Gewicht der Spitzen, Bänder und Festons muß einschließlich
der inneren Umschließung genommen werden, worunter die Bänder,
Imhuüllungen usw., mit Ausnahme der Schachteln, zu verstehen sind.
Jeder Gegenstand für einen Knaben oder ein Mädchen erfährt
einen Nachlaß seines Zollschätzungswerts von 80 v H, sofern es
aicht ausdrücklich anders bestimmt wird.
Jeder unvollständige Gegenstand wird als vollständig abgeschätzt—
rußer in den Fällen, in denen ein anderes Verfahren angeordnet wird.
JFür Spielwaren im allgemeinen sind 48 v H zu zahlen.
Die nachfolgend aufgeführten Gegenftände, die aus Fasern von
Seide und Baumwolle bestehen, werden, wenn der Prozentanteil der
Seide 10 v H nicht erreicht, als Gegenstände aus Baumwolle in
ihren betreffenden Klassen mit einem Zuschlag von 25 v H zu ihrem
Zollschätzungswerte geschätzt: Socken, Strümpfe, Unterjacken,
Leibchen, Unterbeinkleider, Beinkleider für Frauen, Hemden
jür Männer, Hemden aus Seide für Frauen, Boas und Mützen.
die Position Tuche für Westen, Sakkoanzüge und überzieher
imfaßt den schwarzen oder farbigen Atlas, unbedruckt, der für den
nneren sichtbaren Teil der genannten Kleidungsstücke verwendet wird.
Die Position Serge aus Baumwolle für Sakkoanzüge, Westen
und Überzieher umfaßt die schwarze Serge, unbedruckt, oder die
sarbige, ebenfalls unbedruckt, die für den inneren sichtbaren Teil
der genannten Kleidungsstücke verwendet wird.
Stoffe aus Baumwolle für Kleider. — Die Kaufleute als
Importeure und die Zollagenten haben das Recht, die Stoffe
aus Baumwolle für Kleider, die sie einführen, nach ihrer Wahl
in jeder Lage des Stückes wiegen zu lassen; die Zollbehörde hält
sich an das sich ergebende höhere Gewicht.
In den Fällen, in denen es sich um Stoffe mit eingewebten
Phantasiemustern handelt, wird das Gewicht in folgender Weise
bestimmt: Es wird eine Stelle in der Mitte zwischen dem leichtesten
und schwersten Teile des Gewebes genommen. Ist es nicht möglich
zu einem Übereinkommen zwischen der Zollbehörde und den Zoll⸗
agenten zu gelangen, dann wird zur Feststellung des Gewichts eines
Auadratmeters des strittigen Gewebes geschritten, dessen Ausgangs⸗
zunkt dort liegt, wo das erste Phantasiemuster beginnt. Bestehen Ab⸗
— DD—
denen Abmessungen, so wird von einer Stelle in der Mitte zwischen
»en schwersten und den leichtesten Phantasiemustern ausgegangen.
Voiles aus Baumwolle. — Voiles aus Baumwolle aus ein⸗
achem oder gezwirntem Garn werden als Stoffe aus Baumwolle
ür Kleider angesehen und nach ihrem Gewicht auf 1qm abgeschätzt.
Merinos aus Baumwolle. — Merinos aus Baumwolle werden
s Baumwollenstoffe für Kleider angesehen und nach ihrem
sewicht auf 1qm abgeschätzt.
Zitz. — Als Zitz wird das Gewebe dieses Typs angesehen, das,
venn es auch durchsichtig und dünn ist, bis 18 Fäden einschließlich
uf ein Quadrat von einem halben Zentimeter enthält. Um die
Fadenzahl zu bestimmen, werden die Fäden gezählt, die auf
qem entfallen; ist die sich ergebende Zahl durch 2 teilbar, so
tellt der sich bei dieser Teilung ergebende Quotient die Faden⸗
jahl auf 145 gem dar, die nach der Vorschrift dieser Anmerkung
ür die Feststellung der Tarifierung dienen muß. Ist die sich
exgebende Zahl nicht durch 2 teilbar, so wird der Bruchteil des
uotienten für die Tarifierung als ein ganzer Faden gezählt.
Wenn die Gewebe der Zitzart aus mehr als 18 Fäden auf
/ gem gebildet werden und trotzdem ihr Gewicht auf 14m
530 g nicht übersteigt, so werden sie als Musselin angesehen.
Beträgt das Gewicht dieser Gewebe mehr als bOg, so werden
ie als Zitz angesehen. Auf die Musselinarten finden die in den vor⸗
tehenden Anmerkungen festgesetzten Vorschristen keine Anwendung.
Stoffe aus Wolle und aus Wolle und Baumwolle für Kleider.
— Die Stoffe aus Wolle oder aus Wolle und Baumwolle, die
nachstehend aufgeführt werden, werden je nach ihren Bestandteilen
ind Gewichten auf 1 qm als Stoffe für Kleider abgefertigt:
Alpaka oder Goldstaubgewebe sowie die Voiles oder Etamine,
venn diese letzteren aus einem oder mehreren Fäden bestehen.
hemden, die Kragen und Manschetten enthalten, werden als
demden in ihren betreffenden Klassen angesehen und erfahren
rinen Zuschlag von 20 v H zu ihren Zollschätzungswerten.
Morgenröcke, Morgenjacken, Boas oder Schals, Mützen,
Zöckchen [hotincitosl, Kappen, Leibchen, Westen, Unterröcke,
haskische Mützen sgorrasl, Handschuhe, Reifröcke spolleras],
Amschlagetücher, Sweaters und Blusen, Wirlstoffe, Kleider,
Beinkleider, Wirkstoffe für Hemden aus einem Gemische von
Wolle und Baumwolle werden, wenn die Beimischung von
Wolle 10 v H nicht überschreitet, als solche aus Baumwolle in
hren betreffenden Klassen mit einem Zuschlag von 20 v H zu
hren Zollschätzungswerten abgeschätzt.
Zakkoanzüge, Westen und Überzieher mussen, um als solche
aus Wolle und Baumwolle angesehen zu werden, den ganzen
Einschlag oder die ganze Kette aus Baumwolle enthalten.
861). Hemden seamisetasl. Hemden ohne Armel erfahren einen
Nachlaß von 15v H in ihren betreffenden Klassen.
Als aufgehoben und infolgedessen als ohne Geltung werden die
Anmerkungen zum vorstehenden Tarif erklärt, die in ihm nicht
enthalten sind, weil es sich um Gegenstände handelt, die gänzlich
außer Gebrauch gekommen sind oder weil sie doppelt aufgeführt
und in anderen Nummern dieses Tarifs enthalten sind.
Die Anmerkungen, die hier nicht aufgeführt sind, be—
finden sich am Fuße der betreffenden Seiten.
1) So im Original, muß wohl 69 heißen.
Ernst Siegafried Mittler und Sohn, Buchdruckerei Gaem. b. H. Berlin SWeos, Ftochstraße 68 -71.