Object: Die deutsche Wirtschaft

440 Walther Basson: 
wie es bisher der Fall war; diese genügten den fortschrittlichen wirt- 
schaftlichen Ansprüchen des Großhandels keinesfalls, Wenn auch der 
Großhandel in seinem innersten Wesen staatliche Aufsichtsinstanzen 
im Hinblick auf die zu erstrebende Freizügigkeit der Wirtschaft nicht 
für opportun hält, so hat die Kartellverordnung immerhin den großen 
Fortschritt gebracht, daß selbst die großen Industrieorganisationen, die 
es bisher grundsätzlich ablehnten, mit dem Großhandel — ihrer Groß- 
abnehmerschaft — vor Erlaß ihrer Bedingungen zu verhandeln, sich 
doch allmählich dazu bereit finden, von dieser überholt erscheinenden 
Handhabung der Geschäfte abzugehen, Um nach Möglichkeit den 
Verhandlungen vor dem Kartellgericht vorzubeugen, bzw. unerwünschte 
Schärfen zu vermeiden, ist in einer obenerwähnten Verordnung auch 
eine Kartelleinigungsstelle vorgesehen, die vom Zentral- 
verband des Deutschen Großhandels im Benehmen mit dem Reichs- 
verband der Deutschen Industrie und der Hauptgemeinschaft des 
Deutschen Einzelhandels geschaffen wurde. Dieser Einigungsstelle 
fallen wichtige halbamtliche Aufgaben zu. Die regierungsseitige An- 
erkennung der in freier Selbstverwaltung geschaffenen Organe der 
Spitzenverbände hat naturgemäß andererseits auch starke Verpliflich- 
tungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der vor die Kartell- 
einigungsstelle gebrachten Streitfälle mit sich gebracht; daher ist auch 
die Geschäftsordnung für die Kartelleinigungsstelle im Einvernehmen 
mit dem Reichswirtschaftsministerium einer Revision unterzogen und 
neu festgelegt worden, 
Wir haben gesehen, daß der Großhandelsstand sich keineswegs 
ausnahmslos von den Industriekartellen geschädigt fühlte. Gelegent- 
lich wird auch darauf hingewiesen, daß der Großhandel selber die Pro- 
duzenten zum Zusammenschluß gedrängt habe, weil der Handel die 
Gepflogenheit habe, einen Fabrikanten gegen den anderen auszuspielen, 
insbesondere durch Bevorzugung des Ausländers, sofern dieser bessere 
oder billigere Ware anbot als der deutsche Industrielle. Die Ansicht ist 
wohl vertretbar, daß die kartellartigen Produzentenzusammenschlüsse 
nur zu einem ganz geringen Bruchteil durch eine solche „Furcht vor dem 
Handel‘ zustandegekommen sind. In diesem Zusammenhange scheint 
es übrigens angezeigt, darauf hinzuweisen, daß eine der wichtig- 
sten Aufgaben des Großhandels darin beruht, dem Spiel 
der freien Konkurrenz Raum zu gewähren, denn nur der 
scharfe Wettbewerb bringt es zustande, daß mindertaugliche und nicht 
voll leistungsfähige Industrie- und Handelsunternehmungen ausge- 
schieden werden, Die lange unfreiwillige Abgeschlossenheit der deut- 
schen Industrie von dem Auslande während des Krieges — und auch 
teilweise noch nach dem Kriege infolge von Einfuhrverboten aus
	        
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